Zuletzt aktualisiert am 30.08.2024 um 16:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Rund 5 Milliarden Euro will der Bund in den nächsten Jahren für die Umsetzung des Digitalpaktes zur Verfügung stellen. Der Durchbruch über die seit Langem geführte Diskussion gelang letzte Woche, als sich die Regierungskoalition mit Vertretern der Freien Demokraten und der Grünen auf eine Änderung des Artikels 104c Grundgesetz verständigen konnte. Diese Lockerung des Kooperationsverbotes zwischen dem Bund und den Ländern bereitete den Weg für das geplante Investitionsprogramm zur digitalen Wende. Galt die Zustimmung durch den Bundesrat zunächst als Formsache, so ergeben sich nun bereits wieder erste Zweifel.
Endgültige Entscheidung fällt Mitte Dezember
Eigentlich sollten die Gelder bereits ab dem 1. Januar 2019 fließen. Die Grundgesetzänderung des Artikel 104c ist notwendig, da der Bildungsbereich in der Zuständigkeit der jeweiligen Länder liegt und der Bund somit nicht eingreifen könnte. Ernstzunehmende Zweifel kamen inzwischen aus den Reihen der konservativ eingestellten Kultusministerien. Hierbei geht es in erster Linie nicht um die Änderung des viel zitierten Artikels 104c, sondern um weitere Formulierungen aus dem Änderungsantrag des Gesetzgebungspapiers, welches auch eine Neufassung von Artikel 104b des Grundgesetzes vorsieht. Hieraus leitet sich ab, dass Bundesinvestitionen in das Bildungswesen zukünftig zu 50 Prozent auch von den Ländern getragen werden müssen. Zwar gilt diese Regelung erst für Beschlüsse, die nach dem 31. Dezember 2019 getroffen werden, doch der Unmut der überfallartigen und so zuvor nicht definierten Vorgehensweise bei dem Gesetzgebungsverfahren schürt den Unmut etlicher Länderministerien.
Grundvoraussetzungen schaffen reicht nicht aus
Geht man einmal davon aus, der Digitalpakt kommt, so stehen den Ländern und damit den Kommunen sowie Schulen erhebliche Summen zur Verfügung. Zu berücksichtigen sind hier auch die Mittel, die der Bund allein für die Schaffung des „schnellen Internets“ bereitstellen will, wobei auch hier die Bildungseinrichtungen Vorrang haben sollen. Sind mit der Technik die Grundvoraussetzungen für den digitalen Wandel an den Schulen erst einmal vorhanden, so ändert dieses zunächst nichts. Wichtig ist es in jedem Fall genug geschultes Personal für einen zukunftsorientierten, digitalen Unterricht verfügbar zu haben. Auch die Lerninhalte müssen entsprechend angepasst werden, da die moderne IT-Ausstattung wohl kaum sinnvoll nutzbar erscheint, wenn Lehren und Lernen im alten Strukturgewand neu projiziert wird.
Den Lehrkräften muss individueller Spielraum für einen zeitgemäßen, digitalen Unterricht überlassen werden. Schon längst nutzt der Großteil der Schüler das Internet, um sich die Grundlagen des unterrichteten Lernstoffes nutzbar zu machen. Videosequenzen von sogenannten „Schulcoaches“ erreichen im Netz mittlerweile ein Millionenpublikum. Das Blättern in Schulbüchern oder Enzyklopädien gehört mittlerweile längst in das kulturhistorische Archiv der Geschichte. Das Internet ist schneller, besser und flexibler. Wie in großen Teilen der Arbeitswelt ist digitale Kommunikation, teamfähige Situationsthematik und zeitsparender Aufwand. Das Konzept im Bildungsbereich nennt sich „Flipped Classroom“ und bereitet den Weg von der persönlichen Förderung bis zur Vertiefung des angeeigneten Wissens. Schule im Digitalzeitalter muss Neues hervorbringen.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
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