Das Oberverwaltungsgericht in NRW beschloss, dass die Pandemie kein Grund sei, das Sabbatjahr abzubrechen.
Der Fall
Eine Lehrerin und ein Lehrer aus Köln befanden sich bereits während ihres Sabbatjahres 2019/2020 auf Weltreise, welche sie durch die Pandemie abbrechen mussten. Sie beantragten eine Beendigung der Freistellung, noch in Australien per Mail.
Kein Härtefall
Das Verwaltungsgericht entschied jedoch, dass es nicht um einen Härtefall geht. Es sei den Lehrer/-innen zuzumuten, ihre Lebensumstände an die Einschränkungen durch die Corona-Maßnahmen anzupassen. Dass eine Weltreise nicht wie geplant laufen kann, sei kein ausreichender Grund. In diesem Fall geht es Lehrerinnen und Lehrern nicht anders, als vielen anderen Bürgern auch.
Die Beschwerde der beiden Lehrer/-innen wurde vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen (Beschlüsse vom 24.7.2020, 6 B 925/20 und 6 B 957/20).
Weiterführende Quellen zu diesem Thema
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