Kontakt

Nutzen Sie unseren kostenfreien Versicherungsvergleich für Beamte und Beamtenanwärter

06202 97827-79 E-Mail

ÖffnungszeitenMontag bis Freitag 8.30 bis 17.30 Uhr

Das Original Beamteninfoportal

Über 15.000 Beamte vertrauen
jährlich unserer Fachkompetenz

WbV Onlinemakler GmbH Siegel seit 2003
Lehrer

Das Sabbatjahr darf wegen Corona nicht vorzeitig beendet werden

Africa Studio - Fotolia
Aug
3
2020

Antrag auf vorzeitige Beendigung des Sabbatjahres in der Corona-Pandemie erfolglos; Foto: Africa Studio - Fotolia

Das Oberverwaltungsgericht in NRW beschloss, dass die Pandemie kein Grund sei, das Sabbatjahr abzubrechen.

Der Fall

Eine Lehrerin und ein Lehrer aus Köln befanden sich bereits während ihres Sabbatjahres 2019/2020 auf Weltreise, welche sie durch die Pandemie abbrechen mussten. Sie beantragten eine Beendigung der Freistellung, noch in Australien per Mail.

Kein Härtefall

Das Verwaltungsgericht entschied jedoch, dass es nicht um einen Härtefall geht. Es sei den Lehrer/-innen zuzumuten, ihre Lebensumstände an die Einschränkungen durch die Corona-Maßnahmen anzupassen. Dass eine Weltreise nicht wie geplant laufen kann, sei kein ausreichender Grund. In diesem Fall geht es Lehrerinnen und Lehrern nicht anders, als vielen anderen Bürgern auch.

Die Beschwerde der beiden Lehrer/-innen wurde vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen (Beschlüsse vom 24.7.2020, 6 B 925/20 und 6 B 957/20).

Weiterführende Quellen zu diesem Thema
  1. haufe.de – Kein Anpruch auf vorzeitige Beendigung eines Sabbatjahrs wegen Corona-Pandemie
Sending

Bewertung abgeben*

0 (0 Abstimmen)