Zuletzt aktualisiert am 27.02.2025 um 15:54 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Für den schulischen Regelbetrieb, der nach den Sommerferien wieder bundesweit anlaufen soll, gibt es im Rahmen der COVID-19-Pandemie etliches zu beachten. Da die Gesamtsituation immer noch weit vom „Normalzustand“ entfernt ist, sollte ein Hauptaugenmerk vor allem bei der Gefährdungsbeurteilung liegen, damit die entstehenden Herausforderungen bewältigt werden können. Die Entwicklung von Maßnahmen in einem Dreistufenplan unter Einsetzung eines an den jeweiligen Schulen gebildeten Krisenstabes, kann hierbei einen wesentlichen Vorteil bedeuten, um einem eventuellen Infektionsgeschehen effektiv und gut vorbereitet gegenüber zu stehen.
Der Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat in Verbindung mit den SARS-Cov-2-Infektionsbestimmungen einen präventiven Schutzstandard für die bundesdeutschen Bildungseinrichtungen erarbeitet, welcher es ermöglicht, eine leichtere Beurteilung der Gefährdungslage zu treffen. Für die Schulen ergeben sich hieraus folgende, wichtige Beurteilungspunkte:
- alle Unterrichtsräume inklusive Sporthallen und Umkleiden
- Sekretariat, Lehrerzimmer und Sanitärräume
- Hausmeisterräumlichkeiten, Abstellräume, Cafeteria oder Mensa
- sämtliche zulaufenden Eingangs- und Ausgangsbereiche, Treppenhäuser und Flure
- Pausenhöfe und sonstiges Schulgelände
In der Praxis haben sich bereits vor den Sommerferien eventuell notwendige Zugangsregelungen für den Schulbetrieb bewährt. Hierzu gehören beispielsweise auch sogenannte „Einbahnwegebeschränkungen“, Sperrungen und Umleitungen zum notwendigen gesundheitlichen Schutz der Schüler/- innen. Alle grundlegenden, organisatorischen Maßnahmen sollten bereits den Weg zur Schule berücksichtigen. In die weitergehenden Überlegungen sollten daher einfließen, wie viele Personen mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Weg zur Schule antreten. Bestehen Fahrgemeinschaften? Nutzen mehr Personen das Fahrrad als Beförderungsmittel und stehen hierfür ausreichende Kapazitäten in Form von Fahrradständern zur Verfügung, die den Aspekt der Abstandsregelungen berücksichtigen?
Hygieneregelungen bleiben wesentlicher Faktor
Der zu gestaltende Unterricht im Regelbetrieb der Schulen wird auch nach den Sommerferien den grundsätzlichen Hygiene- und Abstandsregelungen unterliegen. Neben diesen absoluten Notwendigkeiten im Zusammenhang mit der Corona-Krise gilt es die Schüler/- innen fortlaufend über die anhaltenden Hygienemaßnahmen sowie die Sauberkeit am Schulplatz zu sensibilisieren und zu unterweisen. Die effektivste und wichtigste Vorbeugung gegen die Corona-Infektion ist nach wie vor das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes. Dieser sollte situationsbedingt angelegt werden, wenn beispielsweise die Einhaltung eines Mindestabstandes nicht möglich erscheint oder während des allgemeinen Aufenthaltes auf dem Schulgelände.
Die DGUV informiert über alle grundlegenden Maßnahmen und Empfehlungsrichtlinien, die sich aus den Entwicklungen des Corona-Infektionsgeschehens ergeben haben und hat diese Einschätzungen gezielt für das Bildungswesen zusammengetragen. Für die Öffentlichkeit gut ersichtlich geben die Maßnahmen in tabellarischer Form eine hilfreiche Orientierung, welcher notwendige Handlungsbedarf je nach Infektionsgeschehen für die jeweiligen Schulen besteht. Die Gefährdungsbeurteilung im Rahmen des Dreistufenplanes sieht vor, dass bei sehr geringen, regionalen Infektionszahlen der Schulunterricht im vollen Umfang auch ohne Einhaltung eines Mindestabstandes abgehalten werden kann. Bei einem mittleren Infektionsgeschehen ist der Mindestabstand beispielsweise durch die Bildung von geteilten Klassenverbänden oder dem Unterrichtswechsel zwischen Präsenz- und „School-at-Home“ Phasen sicherzustellen. Sind Schulen erneut von einem sogenannten „Lockdown“ und einer hohen Infektionsrate betroffen, sollten Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind, in der Schule die Möglichkeit einer Notbetreuung erhalten.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema
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