Zuletzt aktualisiert am 09.01.2025 um 15:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Bereits vor zwei Jahren waren die Arbeitszeitkonten in Berlin abgeschafft worden. Nun klagt eine Studienrätin gegen die Abschaffung.
Ab 2014 wurden in Berlin die sogenannten Arbeitszeitkonten für Lehrkräfte abgeschafft. Dagegen klagte nun eine Studienrätin eines Berliner Gymnasiums. Die Arbeitszeitkonten waren damals in 2003, aufgrund der Erhöhung der Pflichtstundenanzahl, eingeführt worden. An Gymnasien wurden die Pflichtstunden von 24 Wochenstunden, auf 26 Wochenstunden erhöht worden. Jedem Lehrer wurden pro Schuljahr 5 Tage auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Vor Eintritt in den Ruhestand, beziehungsweise am Ende der Dienstzeit, sollten diese freien Tage durch Freistellung abgebaut werden. Doch da die Arbeitszeitkonten nun eingestellt wurden, können keine weiteren Tage mehr aufgebaut, sondern nur noch abgebaut werden. Zudem wurden in August 2015 zwei zusätzliche Präsenztage eingeführt. Die Einführung von zwei zusätzlichen Präsenztagen, sowie die Abschaffung der Arbeitszeitkonten empfand die Klägerin als Maßnahmen der Arbeitszeiterhöhung, die nicht gerechtfertigt seien. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage jedoch ab. Die Abschaffung der Arbeitszeitkonten berühre nicht die Wochenarbeitszeit der Lehrer, sondern die lediglich die Lebensarbeitszeit. Damit handele es sich jedoch nicht um eine Erhöhung der Arbeitszeit an sich. Zudem sei eine Ermäßigung der Unterrichtsstunden ab dem 58. Lebensjahr vorgesehen.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- haufe.de – Abschaffung der Arbeitszeitkonten für Lehrer in Berlin ist rechtmäßig
- berlin.de – Arbeitszeitregelung für Lehrer an staatlichen Schulen rechtens
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