Zuletzt aktualisiert am 11.01.2025 um 15:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Die groteske Konkurrenz zwischen den Bundesländern um potenzielle Lehrkräfte, bei der erheblich finanzieller Mittel eingesetzt werden, findet jetzt auch zwischen den Schulformen statt.
Das Ausmaß fehlender Lehrer besonders an den Grund- und Förderschulen brachte erst die Idee hervor, sowohl bereits pensionierte Lehrkräfte zu reaktivieren als auch den Wunsch an ältere Kollegen zu richten, den Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand aufzuschieben. Aktuell gibt es ein Angebot, das sich an Lehrer richtet, die bereits das 2. Staatsexamen für das Amt des Haupt-, Realschul- oder Gymnasiallehrers bestanden haben, aber noch ohne feste Anstellung sind.
Anreiz: Fortbildung bei vollem Gehalt und Aussicht auf Verbeamtung
Diese Klientel kann sich bei vollem Gehalt zur Grundschullehrkraft oder zum Förderschullehrer ausbilden lassen. Während der Dauer der berufsbegleitenden Fortbildung muss Unterricht erteilt werden – jedoch mit reduzierter Stundenanzahl. Der Lehrgang besteht aus zwei Phasen. Im ersten Teil findet eine Grundlagenqualifizierung statt. Hieran schließt sich die eigentliche Weiterbildung an. Am Ende der Schulung steht eine Zusatzprüfung. Bei Bestehen dieses Leistungsnachweises winkt die Übernahme in das Beamtenverhältnis und die Option, nach einem Zeitraum von drei Jahren in das originäre Lehramt an Haupt- oder Realschule beziehungsweise Gymnasium zu wechseln.
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