Nein, denn Beamte auf Lebenszeit sind in der Regel unkündbar, im Krankheitsfall bekommen sie von ihrem Dienstherrn die monatlichen Bezüge weiterhin gezahlt. Auch zu beachten: die Restschuldversicherung kostet den Versicherten doppelt Geld. Denn die Prämie der Restschuldversicherung wird auf den Nettokreditbetrag aufgeschlagen. Es fallen somit auch Zinsen auf den für den Beitrag der Versicherung an. Um die Familie des Beamten bei dessen Todesfall vor dem finanziellen Ruin zu schützen, sollte aber bei einer größeren Kreditsumme eine separate Todesfallversicherung abgeschlossen werden. Ist der Abschluss einer solchen Versicherung aufgrund von Gesundheitsfragen problematisch oder nicht möglich, kann auch eine mit dem Kredit kombinierte Todesfallabsicherung durch die Kredit gebende Bank abgeschlossen werden. Hier fallen in der Regel keine Gesundheitsfragen an.
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