Chronische Krankheiten
Als chronische Erkrankung werden alle Erkrankungen bezeichnet, durch die ein dauerhafter, somatischer oder physischer Schanden entsteht sowie alle Erkrankungen, die durch eine psychologische Ursache entstanden sind (z.B. Diabetes oder koronare Herzkrankheit). In der Regel können chronische Erkrankungen nicht geheilt werden und bedürfen einer dauerhaften Behandlung. Möchte ein Versicherter in die private Krankenversicherung wechseln, muss er im Antrag Fragen zu seinem Gesundheitszustand beantworten. Der Antragssteller ist verpflichtet, diese wahrheitsgemäß zu beantworten und über bekannte chronische Erkrankungen Auskunft zu geben. Bei bestehenden chronischen Erkrankungen wird von den Versicherungsgesellschaften bei Antragsstellung ein entsprechender Risikozuschlag zur Deckung der anfallenden Kosten auf den monatlichen Beitrag des Versicherten kalkuliert. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von der jeweiligen Gesellschaft sowie von der Art und dem Schweregrad der Erkrankung selbst ab. In einigen Fällen kann es auch zu einer Ablehnung des Antragsstellers kommen.Bewertung abgeben*
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