Äquivalenzprinzip
Im Gegensatz zum solidarischen Prinzip der gesetzlichen Kassen, in dem alle Versicherten in einen Topf einzahlen, kalkulieren die privaten Versicherungsgesellschaften ihre Beiträge nach dem Äquivalenzprinzip (Individualprinzip). Das bedeutet, dass eine Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung jedes Versicherten angestrebt wird. Die Versicherungsbeiträge jeder einzelner Versicherten werden demnach äquivalent zu dem individuellen Risiko und gewünschten Leistungen des Antragstellers berechnet. Ziel des Äquivalenzprinzips ist es, dass über die Dauer des Versicherungsverhältnisses (ausgegangen wird mit einer Versicherungsdauer bis zum Lebensende) die Höhe der Versicherungsleistungen der Höhe der Prämienleistungen entsprechen.Bewertung abgeben*
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