Die Öffnungsklausel PKV oder auch Öffnungsklausel private Krankenversicherung ist für viele Beamte entscheidend für den Zugang zur Privaten Krankenversicherung. Besonders relevant ist die Öffnungsklausel der PKV, wenn Vorerkrankungen, frühere Behandlungen oder gesundheitliche Einschränkungen eine reguläre Aufnahme erschweren können. In diesem Zusammenhang wird häufig auch von der Öffnungsaktion der PKV gesprochen.
Gemeint ist mit der Öffnungsaktion der PKV ein erleichterter Zugang zur privaten Krankenversicherung für bestimmte beihilfeberechtigte Personen. Dazu zählen vor allem Beamte, Beamtenanwärter und Referendare. Wer die Voraussetzungen erfüllt und die Fristen einhält, kann trotz Vorerkrankung in die PKV aufgenommen werden. Risikozuschläge sind dabei begrenzt.
Gerade für Beamte mit Vorerkrankungen ist die Öffnungsklausel deshalb ein wichtiges Thema. Denn bei der Entscheidung zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung spielen nicht nur die Beiträge, sondern auch Gesundheitszustand, Beihilfeanspruch und die langfristige Absicherung eine Rolle.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Öffnungsklausel in der PKV?
Öffnungsklausel der PKV auf einen Blick
Öffnungsklausel oder Öffnungsaktion: Was ist der Unterschied?
Öffnungsklausel & Öffnungsaktion im Vergleich
Für wen ist die Öffnungsaktion der PKV wichtig?
Welche Voraussetzungen gelten für die Öffnungsklausel?
Welche Fristen gelten für Beamte und Beamtenanwärter bei der Öffnungsklausel?
Die 30-Prozent-Regel: Wie hoch darf der Risikozuschlag bei der Öffnungsklausel sein?
Konkrete Rechenbeispiele zur Öffnungsklausel PKV
Öffnungsklausel & Vorerkrankungen: Gesundheitsprüfung auch bei der Öffnungsaktion
Öffnungsaktion bei Referendaren
Welche Nachteile hat die Öffnungsklausel PKV?
Beste PKV über die Öffnungsaktion: Worauf kommt es an?
So gehen Beamte bei der Öffnungsklausel sinnvoll vor
Öffnungsklausel PKV richtig bewerten
FAQ – Häufige Fragen zur Öffnungsklausel der PKV
Was ist eine Öffnungsklausel in der PKV?
Die Definition der Öffnungsklausel ist einfach: Sie beschreibt einen erleichterten Zugang zur PKV für bestimmte Beamte und beihilfeberechtigte Angehörige. Fachlich korrekt ist meist die Bezeichnung Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherung.
Die Öffnungsaktion richtet sich explizit an Beamte und bestimmte beihilfeberechtigte Angehörige, die wegen Vorerkrankungen auf normalem Weg möglicherweise keinen passenden privaten Krankenversicherungsschutz erhalten würden. Ohne diese Sonderregelung könnte ein Versicherer den Antrag ablehnen, einen hohen Risikozuschlag verlangen oder Leistungen einschränken.
Im Rahmen der Öffnungsaktion gelten erleichterte Aufnahmebedingungen. Eine Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen ist nicht vorgesehen. Wenn ein Risikozuschlag erhoben wird, darf dieser maximal 30 Prozent des tariflichen Beitrags betragen.
Die Öffnungsklausel ist damit natürlich keine eigene Versicherung und kein spezieller Tarif der PKV. Sie ist vielmehr ein besonderer Zugangsweg zur privaten Krankenversicherung.
Öffnungsklausel der PKV auf einen Blick
| Punkt | Bedeutung |
| Was ist die Öffnungsklausel? | Ein erleichterter Zugang zur privaten Krankenversicherung für bestimmte Beamte und beihilfeberechtigte Angehörige |
| Wann wird sie wichtig? | Vor allem dann, wenn Vorerkrankungen eine reguläre Aufnahme in die PKV erschweren |
| Wie lautet der Fachbegriff? | Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherung |
| Ist eine Ablehnung aus Gesundheitsgründen möglich? | Im Rahmen der Öffnungsaktion grundsätzlich nicht |
| Wie hoch darf der Risikozuschlag sein? | Maximal 30 Prozent des tariflichen Beitrags |
| Sind Leistungsausschlüsse möglich? | Im Rahmen der Öffnungsaktion nicht vorgesehen |
| Welche Rolle spielt die Frist? | Der Antrag muss rechtzeitig innerhalb der geltenden Frist gestellt werden |
Wie läuft die Risikoprüfung der PKV für Beamte vor dem Abschluss ab?
Im Vorfeld kann zudem eine anonyme Risikoprüfung durchgeführt werden. Dadurch erhalten Beamte zusätzliche Sicherheit, wenn es um die Auswahl des richtigen PKV-Tarifs geht. So prüfen unsere Fachberater bereits im Vorfeld eventuelle Vorerkrankungen und holen individuelle Angebote der Krankenversicherer für Dich ein.
Öffnungsklausel oder Öffnungsaktion: Was ist der Unterschied?
Die Begriffe Öffnungsklausel und Öffnungsaktion werden oft synonym verwendet. Inhaltlich meinen beide dasselbe: den erleichterten Zugang zur privaten Krankenversicherung für Beamte mit gesundheitlichen Risiken.
Öffnungsklausel & Öffnungsaktion im Vergleich
| Begriff | Einordnung | Was meist gemeint ist |
| Öffnungsklausel | gebräuchlicher Such- und Alltagsbegriff | der erleichterte Zugang zur PKV für Beamte mit gesundheitlichen Vorbelastungen |
| Öffnungsaktion | fachlich treffendere Bezeichnung | die konkrete Regelung der privaten Krankenversicherung für die erleichterte Aufnahme |
| PKV Öffnungsaktion für Beamte | thematisch zugespitzter Begriff | die Anwendung der Öffnungsaktion auf Beamte, Beamtenanwärter, Referendare und bestimmte Angehörige |
Wer nach „Öffnungsklausel PKV“ sucht, meint in der Regel die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherung. Für Beamte ist vor allem wichtig, ob sie zum berechtigten Personenkreis gehören, welche Frist gilt und welche Folgen ein Risikozuschlag hat.
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Für wen ist die Öffnungsaktion der PKV wichtig?
Die Öffnungsaktion ist besonders für Beamte relevant, bei denen die normale Gesundheitsprüfung problematisch werden könnte. Die Öffnungsaktion PKV Beamte richtet sich daher vor allem an beihilfeberechtigte Personen, die wegen Vorerkrankungen erschwerten Zugang zur privaten Krankenversicherung haben. Dazu zählen etwa Personen mit chronischen Erkrankungen, früheren Operationen, psychotherapeutischen Behandlungen, Rückenleiden, Allergien oder anderen Vorerkrankungen.
Für wen die Öffnungsaktion besonders relevant sein kann
| Personengruppe | Warum die Öffnungsaktion wichtig sein kann |
| Beamte auf Widerruf | Häufig erster Zeitpunkt für die Entscheidung über die PKV, Frist läuft bereits |
| Beamtenanwärter | Gesundheitsprüfung kann die reguläre Aufnahme erschweren |
| Referendare | Müssen früh klären, ob reguläre Aufnahme oder Öffnungsaktion der bessere Weg ist |
| Beamtenanfänger | Starten häufig mit erstmaliger Verbeamtung und müssen Fristen beachten |
| Beamte auf Probe | Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Problemen bei der regulären Aufnahme führen |
| Beamte auf Zeit oder Lebenszeit | Je nach Situation kann die Öffnungsaktion weiterhin relevant sein |
| Richter mit Beihilfeanspruch | Vergleichbare Ausgangslage wie bei Beamten mit Beihilfe |
| Beihilfeberechtigte Angehörige | Auch für sie kann ein erleichterter Zugang zur PKV wichtig sein |
Die Öffnungsklausel kann damit sowohl zu Beginn der Beamtenlaufbahn als auch in bestimmten familiären Situationen eine Rolle spielen. Gerade Referendare und Beamtenanwärter sollten früh prüfen, ob eine reguläre Aufnahme möglich ist oder die Öffnungsaktion benötigt wird.
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Welche Voraussetzungen gelten für die Öffnungsklausel?
Damit die PKV Öffnungsklausel genutzt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend ist nicht allein der Wunsch nach einer privaten Krankenversicherung, sondern ein passender beamtenrechtlicher und beihilferechtlicher Status.
| Voraussetzung | Was das praktisch bedeutet |
| Anspruch auf Beihilfe | Die Öffnungsaktion ist auf beihilfeberechtigte Personen ausgerichtet |
| Teilnahmeberechtigter Personenkreis | Zum Beispiel Beamte, Beamtenanwärter, Referendare oder bestimmte Angehörige |
| Erstmaliger Abschluss einer PKV-Vollversicherung | Es geht nicht um jede beliebige spätere Tarifentscheidung |
| Fristgerechte Antragstellung | Der Antrag muss innerhalb der geltenden Frist beim Versicherer eingehen |
| Antrag bei einem teilnehmenden Versicherer | Die Öffnungsaktion läuft nur über entsprechend beteiligte PKV-Unternehmen |
| Beihilfekonforme Absicherung | Der Tarif muss zur individuellen Beihilfesituation passen |
Die Öffnungsaktion ersetzt keine normale Tarifentscheidung. Auch mit Öffnungsklausel muss geprüft werden, welcher Tarif langfristig passt.
Welche Fristen gelten für Beamte und Beamtenanwärter bei der Öffnungsklausel?
Die Frist ist einer der wichtigsten Punkte bei der Öffnungsklausel der PKV. Für Beamte auf Widerruf, Beamtenanwärter, Referendare und Beamtenanfänger gilt grundsätzlich: Der Antrag zur Aufnahme in die PKV muss innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung beim privaten Krankenversicherer eingehen. Mehr dazu auf unseren Seiten zu PKV Beamtenanwärter, PKV Lehrer und PKV Referendare.
Maßgeblich für die Fristwahrung ist nicht der gewünschte Versicherungsbeginn, sondern der Zeitpunkt der Antragstellung. Wer die Frist versäumt, kann die Öffnungsaktion unter Umständen nicht mehr nutzen.
Gerade Referendare und Beamtenanwärter sollten deshalb frühzeitig prüfen, ob eine reguläre Aufnahme in die PKV möglich ist oder ob die Öffnungsaktion für eine Aufnahme oder zur Begrenzung des Risikozuschlags erforderlich ist. Wer erst kurz vor Fristablauf handelt, hat weniger Spielraum für Vergleich, Risikovoranfrage und Tarifauswahl.
| Situation | Frist | Worauf zu achten ist |
| Erstmalige Verbeamtung | in der Regel 6 Monate | Maßgeblich ist der Antragseingang beim Versicherer |
| Beamte auf Widerruf | in der Regel 6 Monate | Frühzeitig prüfen, ob reguläre Aufnahme oder Öffnungsaktion sinnvoll ist |
| Beamtenanwärter | in der Regel 6 Monate | Nicht bis kurz vor Fristablauf warten |
| Referendare | in der Regel 6 Monate | Besonders relevant, wenn Vorerkrankungen vorliegen |
| Frist versäumt | Öffnungsaktion möglicherweise nicht mehr nutzbar | Versicherungsbeginn ist nicht entscheidend, sondern die rechtzeitige Antragstellung |
Die 30-Prozent-Regel: Wie hoch darf der Risikozuschlag bei der Öffnungsklausel sein?
Ein zentraler Punkt der Öffnungsklausel ist die Begrenzung des Risikozuschlags. Wenn der Versicherer wegen einer Vorerkrankung einen Zuschlag verlangt, darf dieser im Rahmen der Öffnungsaktion maximal 30 Prozent des tariflichen Krankenversicherungsbeitrags betragen.
Wichtig ist dabei: Der Zuschlag muss nicht automatisch 30 Prozent betragen. Je nach Gesundheitszustand und Krankenversicherungstarif kann er niedriger ausfallen. Die Öffnungsaktion begrenzt also den maximal möglichen Zuschlag, sie garantiert aber nicht den günstigsten Beitrag.
Ein einfaches Beispiel:
Ein beihilfekonformer PKV-Tarif kostet ohne Zuschlag 300 Euro im Monat. Bei einem maximalen Risikozuschlag von 30 Prozent kämen 90 Euro hinzu. Der Beitrag läge dann bei 390 Euro monatlich.
Für Beamte mit Vorerkrankungen kann diese Begrenzung ein großer Vorteil sein. Außerhalb der Öffnungsaktion könnten Versicherer deutlich höhere Zuschläge verlangen oder den Antrag komplett ablehnen.
So wirkt sich der Risikozuschlag auf den Beitrag der privaten Krankenversicherung aus:
| Tarifbeitrag ohne Zuschlag | Zuschlag in Prozent | Zuschlag in Euro | Gesamtbeitrag |
| 300 € | 10 % | 30 € | 330 € |
| 300 € | 20 % | 60 € | 360 € |
| 300 € | 30 % | 90 € | 390 € |
Je nach Gesundheitszustand kann der Zuschlag auf den Beitrag der privaten Krankenversicherung niedriger ausfallen. Die Öffnungsaktion begrenzt den Zuschlag der PKV auf maximal 30 Prozent, garantiert aber nicht automatisch den günstigsten Beitrag.
Konkrete Rechenbeispiele zur Öffnungsklausel PKV
Die folgenden Rechenbeispiele sind vereinfachte Musterfälle. Sie zeigen, wie sich die Öffnungsaktion der PKV in der Praxis auswirken kann. Die tatsächlichen Beiträge hängen immer vom Alter, vom Beihilfesatz, vom Tarif und vom individuellen Gesundheitszustand ab.
Beispiel 1: Beamtenanwärter mit Asthma
Ein Beamtenanwärter mit Beihilfeanspruch möchte zu Beginn seiner Laufbahn in die PKV wechseln. Wegen eines länger behandelten Asthmas würde außerhalb der Öffnungsaktion ein höherer Risikozuschlag anfallen.
| Punkt | Ohne Öffnungsaktion | Mit Öffnungsaktion |
| Grundbeitrag im PKV-Tarif | 89 Euro | 89 Euro |
| Risikozuschlag | 50 Prozent | 30 Prozent |
| Zuschlag | 44,50 Euro | 26,70 Euro |
| Monatlicher Beitrag | 133,50 Euro | 115,70 Euro |
| Monatliche Ersparnis | – | 17,80 Euro |
| Jährliche Ersparnis | – | 213,60 Euro |
Die Öffnungsaktion begrenzt den Zuschlag in diesem Musterfall deutlich und senkt den monatlichen Beitrag spürbar.
Beispiel 2: Referendar nach psychotherapeutischer Behandlung
Ein Referendar startet als Beamter auf Widerruf und beantragt eine private Krankenversicherung. In der Gesundheitsprüfung wird eine abgeschlossene psychotherapeutische Behandlung angegeben.
| Punkt | Ohne Öffnungsaktion | Mit Öffnungsaktion |
| Grundbeitrag im PKV-Tarif | 78 Euro | 78 Euro |
| Risikozuschlag | 80 Prozent | 30 Prozent |
| Zuschlag | 62,40 Euro | 23,40 Euro |
| Monatlicher Beitrag | 140,40 Euro | 101,40 Euro |
| Monatliche Ersparnis | – | 39 Euro |
| Jährliche Ersparnis | – | 468 Euro |
Gerade bei Referendaren kann die Öffnungsaktion damit einen erheblichen Unterschied bei den monatlichen Kosten machen.
Beispiel 3: Beamter mit Diabetes und Bluthochdruck
Ein Beamter entscheidet sich nach seiner Verbeamtung innerhalb von 6 Monaten für die PKV. Wegen Diabetes und Bluthochdruck wäre in diesem Musterfall außerhalb der Öffnungsaktion keine reguläre Aufnahme mehr möglich.
| Punkt | Wert |
| Grundbeitrag im PKV-Tarif | 340 Euro |
| Aufnahme ohne Öffnungsaktion | nicht möglich |
| Risikozuschlag mit Öffnungsaktion | 30 Prozent |
| Zuschlag mit Öffnungsaktion | 102 Euro |
| Monatlicher Beitrag mit Öffnungsaktion | 442 Euro |
Dieses Beispiel zeigt, dass die Öffnungsaktion nicht nur Zuschläge begrenzen kann. In manchen Fällen ermöglicht sie überhaupt erst den Zugang zur privaten Krankenversicherung.
Beispiel 4: Beihilfeberechtigtes Kind mit chronischer Hauterkrankung
Ein Beamter möchte sein beihilfeberechtigtes Kind privat absichern. Wegen einer chronischen Hauterkrankung würde außerhalb der Öffnungsaktion ein höherer Zuschlag verlangt.
| Punkt | Ohne Öffnungsaktion | Mit Öffnungsaktion |
| Grundbeitrag im PKV-Tarif | 55 Euro | 55 Euro |
| Risikozuschlag | 60 Prozent | 30 Prozent |
| Zuschlag | 33 Euro | 16,50 Euro |
| Monatlicher Beitrag | 88 Euro | 71,50 Euro |
| Monatliche Ersparnis | – | 16,50 Euro |
| Jährliche Ersparnis | – | 198 Euro |
Auch bei Angehörigen kann die Öffnungsaktion damit dazu beitragen, den Beitrag in einem kalkulierbaren Rahmen zu halten.
Die Musterfälle zeigen, dass die Öffnungsaktion der PKV zwei zentrale Vorteile haben kann: Sie begrenzt Risikozuschläge auf maximal 30 Prozent und kann in einzelnen Fällen überhaupt erst eine Aufnahme in die private Krankenversicherung ermöglichen.
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Öffnungsklausel & Vorerkrankungen: Gesundheitsprüfung auch bei der Öffnungsaktion
Die Öffnungsklausel ist vor allem für Beamte mit Vorerkrankungen relevant. Trotzdem müssen Gesundheitsfragen auch hier vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Die Öffnungsaktion bedeutet nicht, dass Vorerkrankungen verschwiegen werden dürfen. Falsche oder unvollständige Angaben können später zu erheblichen Problemen führen. Deshalb sollten Diagnosen, Behandlungen und Behandlungszeiträume sauber aufgearbeitet werden.
Wichtig ist außerdem: Nicht jede Vorerkrankung macht die Öffnungsaktion automatisch zur besten Lösung. In manchen Fällen kann eine reguläre Aufnahme günstiger oder leistungsstärker sein. Die Öffnungsaktion ist vor allem dann wichtig, wenn der normale Weg nicht sinnvoll oder nicht möglich ist.
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Öffnungsaktion bei Referendaren
Für Referendare ist die Öffnungsaktion besonders wichtig, weil sie häufig als Beamte auf Widerruf starten. Damit beginnt häufig auch die Frist für die Entscheidung über die private Krankenversicherung.
Wer als Referendar eine Vorerkrankung hat, sollte die PKV-Frage daher nicht aufschieben. Gerade psychotherapeutische Behandlungen, chronische Beschwerden oder frühere Operationen können bei der normalen Gesundheitsprüfung relevant sein und die reguläre Aufnahme in die PKV beeinflussen.
Die Öffnungsaktion kann in solchen Fällen den Zugang zur privaten Krankenversicherung sichern. Trotzdem sollte auch hier geprüft werden, ob der gewählte Tarif langfristig zur weiteren Laufbahn passt. Denn nach dem Referendariat können sich Status, Beihilfeanspruch und Versicherungsbedarf durchaus noch einmal verändern.
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Welche Nachteile hat die Öffnungsklausel PKV?
Die Öffnungsklausel ist ein wichtiger Schutzmechanismus, aber nicht automatisch die beste oder günstigste Lösung für jeden. Deshalb sollten auch die möglichen Nachteile berücksichtigt werden.
| Nachteil | Was das konkret bedeuten kann |
| Risikozuschlag möglich | Der Beitrag kann spürbar über dem regulären Tarif liegen |
| Eingeschränkter Vergleich | Nicht jeder Tarif passt in jeder Situation gleich gut |
| Fristdruck | Zu spätes Handeln kann die Nutzung der Öffnungsaktion verhindern |
| Beihilfeergänzung nicht automatisch umfasst | Ergänzungstarife müssen gesondert geprüft werden |
| Erstantrag ist wichtig | Die Wahl des ersten verbindlichen Antrags kann entscheidend sein |
| Keine pauschal beste Lösung | Eine reguläre Aufnahme kann im Einzelfall günstiger oder leistungsstärker sein |
Ein häufiger Fehler besteht darin, die Öffnungsaktion vorschnell zu nutzen, ohne vorher andere Möglichkeiten zu prüfen. Gerade bei leichteren Vorerkrankungen kann eine normale Annahme ohne oder mit geringerem Zuschlag möglich sein. Es lohnt sich also vor der Nutzung der Öffnungsaktion, reguläre Tarife zu prüfen und sich über eine reguläre Aufnahme in die PKV, trotz Vorerkrankungen, zu informieren.
Beste PKV über die Öffnungsaktion: Worauf kommt es an?
Die Frage nach der besten PKV über die Öffnungsaktion lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend für die beste PKV ist nicht nur der Beitrag, sondern das Verhältnis aus Leistung, Beihilfeergänzung, langfristiger Beitragsentwicklung und individueller Gesundheitssituation.
Darauf sollten Beamte bei der Tarifauswahl achten
| Prüfkriterium | Warum es wichtig ist |
| Beitrag mit Risikozuschlag | Zeigt die tatsächliche monatliche Belastung |
| Leistungsumfang | Ein günstiger Tarif ist nicht automatisch der bessere |
| Beihilfeergänzung | Kann Versorgungslücken sinnvoll schließen |
| Langfristige Eignung für Beamte | Nicht jeder Tarif passt dauerhaft gleich gut |
| Möglichkeiten bei Statusänderungen | Relevant bei späteren Änderungen im Berufsweg |
| Absicherung von Angehörigen und Kindern | Wichtig bei Familienplanung oder bestehender Familie |
| Wahlleistungen, Zahnersatz, Heilpraktiker | Können je nach Bedarf deutliche Leistungsunterschiede ausmachen |
Gerade bei Vorerkrankungen sollte nicht nur der schnellste Zugang zur PKV im Mittelpunkt stehen. Wichtig ist eine Lösung, die auch langfristig tragfähig bleibt.
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So gehen Beamte bei der Öffnungsklausel sinnvoll vor
Wer prüfen möchte, ob die Öffnungsklausel infrage kommt, sollte strukturiert vorgehen. Zuerst sollten Beamte klären, ob eine reguläre Aufnahme in die private Krankenversicherung möglich ist. Danach kann bewertet werden, ob die Öffnungsaktion notwendig oder sinnvoll ist.
Ein sinnvoller Ablauf kann so aussehen:
- Beamtenstatus und Beihilfeanspruch klären
- Fristbeginn prüfen
- Gesundheitsangaben vollständig vorbereiten
- Reguläre Annahmemöglichkeiten prüfen
- Öffnungsaktion als Alternative bewerten
- Tarife nach Leistung und Beitrag vergleichen
- Antrag fristgerecht stellen
Besonders wichtig ist die vollständige Aufbereitung der Gesundheitsdaten. Arztunterlagen, Diagnosen, Behandlungszeiträume und abgeschlossene Therapien sollten möglichst sauber dokumentiert sein. Das erleichtert die Einschätzung und hilft, Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden.
Wie läuft die Risikoprüfung der PKV für Beamte vor dem Abschluss ab?
Im Vorfeld kann zudem eine anonyme Risikoprüfung durchgeführt werden. Dadurch erhalten Beamte zusätzliche Sicherheit, wenn es um die Auswahl des richtigen PKV-Tarifs geht. So prüfen unsere Fachberater bereits im Vorfeld eventuelle Vorerkrankungen und holen individuelle Angebote der Krankenversicherer für Dich ein.
Öffnungsklausel PKV richtig bewerten
Für Beamte mit Vorerkrankungen kann die Öffnungsklausel ein wichtiger Weg in die private Krankenversicherung sein. Sie soll sicherstellen, dass der Zugang zur PKV nicht allein an gesundheitlichen Vorbelastungen scheitert und begrenzt mögliche Risikozuschläge auf einen klaren Rahmen (max. 30%). Trotzdem ersetzt die Öffnungsaktion keine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls. Entscheidend bleibt, ob eine reguläre Aufnahme möglich ist, welche Fristen eingehalten werden müssen und welcher Tarif langfristig zum Beamtenstatus und zur Beihilfe passt.
Die Wahl einer privaten Krankenversicherung ist eine Entscheidung mit Tragweite.
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FAQ – Häufige Fragen zur Öffnungsklausel der PKV
Die Öffnungsklausel bezeichnet den erleichterten Zugang zur privaten Krankenversicherung für bestimmte Beamte und beihilfeberechtigte Angehörige. Fachlich wird häufig von der Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherung gesprochen.
Sie gilt unter anderem für Beamte auf Widerruf, Beamtenanwärter, Referendare, Beamtenanfänger und bestimmte beihilfeberechtigte Angehörige. Entscheidend sind Status, Beihilfeanspruch und fristgerechte Antragstellung.
Für Beamte auf Widerruf, Beamtenanwärter, Referendare und Beamtenanfänger gilt in der Regel eine Frist von sechs Monaten ab erstmaliger Verbeamtung. Entscheidend ist, dass der Antrag innerhalb dieser Frist beim Versicherer eingeht.
Ein Risikozuschlag ist im Rahmen der Öffnungsaktion auf maximal 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt. Er kann im Einzelfall niedriger ausfallen, wenn der Versicherer das Risiko entsprechend bewertet.
Im Rahmen der Öffnungsaktion sind Leistungsausschlüsse wegen Vorerkrankungen nicht vorgesehen. Der Versicherer kann jedoch einen begrenzten Risikozuschlag (max. 30%) verlangen.
Nicht immer. Bei manchen Vorerkrankungen kann eine reguläre Aufnahme in die PKV günstiger sein. Die Öffnungsaktion ist vor allem dann wichtig, wenn eine normale Annahme nicht möglich oder nur zu deutlich schlechteren Bedingungen erreichbar wäre.
Ja, Referendare und Beamtenanwärter können als Beamte auf Widerruf grundsätzlich zur Zielgruppe der Öffnungsaktion gehören. Wichtig ist die sechsmonatige Frist ab Beginn des Beamtenverhältnisses.

