Bearbeitungszeit Beihilfeanträge – Bundesländer und ihre Besonderheiten-
Die Beihilfe soll die medizinische Grundversorgung von Beamten sichern. Bei der Bearbeitung der Beihilfeanträge sind allerdings einige Fristen zu beachten, zudem variiert die Bearbeitungszeit von Bundesland zu Bundesland.
Beamten stehen, im Vergleich zum regulären Arbeitnehmer, einige Privilegien zu. Das wohl größte Privileg ist jedoch die Beihilfe. Diese lässt sich als großen Pluspunkt bezeichnen, jedoch ist das Beihilfe-System in einigen Belangen etwas rückständig. Schließt ein Beamter seine Restkostenversicherung beispielsweise bei einem privaten Versicherer ab, können die Arztrechnungen erst nach der Behandlung bei der Beihilfestelle eingereicht werden. Das bedeutet, dass die Arztrechnungen erst einmal aus der eigenen Tasche vorgestreckt werden müssen. Die Bearbeitung der eingereichten Rechnungen kann dabei einige Wochen dauern. Je nach Höhe der Rechnung, kann daraus schnell eine ernstzunehmende finanzielle Belastung werden. Die Bearbeitungszeiten für die Beihilfeanträge variieren bisweilen von 10,80 Tagen, bis hin zu 27,6 Tagen. Es ist somit durchaus sinnvoll, dass man sich über die durchschnittliche Bearbeitungszeit im eigenen Bundesland informiert.
Kurz & Knapp:
- Die Bearbeitungszeit variiert von Bundesland zu Bundesland
- Sie kann bis zu vier Wochen betragen
- Beamte müssen die Arztkosten aus eigener Tasche vorstrecken
- Beamte können erst nach drei Monaten eine sogenannte „Untätigkeitsklage“ einreichen
- Vor und nach den Ferien dauern die Anträge besonders lang
Tipp:
Versuchen Sie mit Ihrem Arzt ein Zahlungsziel von einem Monat auszuhandeln. Dann müssen Sie das Geld nicht vorstrecken.
Springe zur Bearbeitungszeit Beihilfeanträge für ein Bundesland:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Bund
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Hinweis:
Je nach Aufkommen, kann die Bearbeitungszeit kürzer oder länger sein. Außerdem werden Behandlungsausfälle, bedingt durch die Corona Pandemie, nachgeholt. Dies führt zusätzlich zu Verögerungen der Bearbeitungszeit. Stand: März 2023
Baden-Württemberg
Bearbeitungszeit
In Stoßzeiten (Jahresende, nach Feiertagen) bis zu vier Wochen. Außerhalb der Stoßzeiten ca. 3-4 Wochen.
Antragsfrist
Beihilfe nur gewährt, wenn der Antrag auf Beihilfe vor Ablauf der beiden Kalenderjahre gestellt wird, die auf das Jahr des Entstehens der Aufwendungen folgen (Bsp.: Aufwendungen, die im Jahr 2010 entstanden sind, können bis Ablauf des Jahres 2012 geltend gemacht werden).
Antragsgrenze
Beihilfe wird nur dann gewährt, wenn die Summe des Antrages mindestens 300 Euro beträgt. Wird diese Summe nicht erreicht, wird eine Beihilfe nur dann gewährt, wenn der letzte Beihilfeantrag vor mehr als 12 Monaten gestellt wurde. Soll der Antrag trotzdem bearbeitet werden, wird die zustehende Beihilfe um eine Verwaltungspauschale von 16 Euro gekürzt (§ 17 Abs. 2 BVO).
Antrag auf Abschlagszahlung
Nicht möglch
Aktualisiert: 17.03.2023
Bayern
Bearbeitungszeit
In Stoßzeiten (Jahresende, nach Feiertagen) bis zu vier Wochen. Außerhalb der Stoßzeiten ca. 2-4 Wochen.
Antragsfrist
Die Antragsfrist für die Beihilfe beträgt im Bundesland Bayern ein Jahr. Ausschlaggebend ist dabei das Eingangsdatum bei der Beihilfestelle.
Antragsgrenze
Beihilfe wird nur dann gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr als 200 Euro beträgt. Wird diese Summe innerhalb von 10 Monaten nicht erreicht, kann die Beihilfe auch dann gewährt werden, wenn die Aufwendungen 15 Euro erreichen.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha-Maßnahmen) und Dialysebehandlungen vorgesehen.
Aktualisiert: 20.03.2023
Berlin
Bearbeitungszeit
Je nach Antragsaufkommen 6-8 Wochen.
Antragsfrist
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen oder Ausstellen der Rechnung beantragt wird.
Antragsgrenze
Beihilfe wird nur gewährt, wenn Summe des Antrages mehr als 200 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus 10 Monaten diese Summe nicht, kann eine Beihilfe dennoch gewährt werden, wenn die Aufwendungen 15 Euro übersteigen.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha-Maßnahmen) und Dialysebehandlungen vorgesehen.
Aktualisiert: 20.03.2023
Brandenburg
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit für Anträge kann je nach Gesamtsumme variieren.
Anträge mit einer Gesamtsumme unter 1.750 Euro haben derzeit eine Bearbeitungszeit von etwa 6 Wochen.
Für Anträge mit einer Gesamtsumme ab 1.750 Euro erfolgt eine vorrangige Bearbeitung, mit dem Ziel, diese innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Posteingang in der Beihilfestelle zu bearbeiten.
Antragsfrist
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen oder Ausstellen der Rechnung beantragt wird.
Antragsgrenze
Beihilfe wird nur gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr als 200 Euro beträgt. Die Festsetzungsstelle kann bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung anderer unbilliger Härten Ausnahmen zulassen.
Antrag auf Abschlagszahlung
Nicht möglich
Aktualisiert: 17.03.2023
Bremen
Bearbeitungszeit
Im Schnitt 6 Wochen, in Stoßzeiten (Jahresende, nach Feiertagen und Ferien) kann es länger dauern
Antragsfrist
Eine Beihilfe wird nur dann gewährt, wenn der Beihilfeberechtigte sie innerhalb eines Jahres nach Entstehung der Aufwendungen, spätestens jedoch ein Jahr nach der ersten Ausstellung der Rechnung beantragt hat.
Antragsgrenze
Eine Beihilfe wird nur dann gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr als 200 Euro beträgt. Erreichen die beihilfefähigen Aufwendungen aus sechs Monaten diese Summe nicht, so muss für die Aufwendungen trotzdem eine Beihilfe gewährt werden.
Antrag auf Abschlagszahlung
Anträge auf Abschlagszahlung sieht die Bremische Beihilfeverordnung zwar vor, um Verwaltungsaufwand und somit längere Bearbeitungszeiten zu vermeiden, bietet die bremische Beihilfestelle die Möglichkeit, Beihilfeanträge mit hoher Summe bevorzugt zu bearbeiten. Dazu genügt ein kurzer Vermerk auf dem Beihilfeantrag.
Aktualisiert: 17.03.2023
Bund
Bearbeitungszeit
Im Schnitt 2-3 Wochen, in Stoßzeiten (Jahresende, nach Feiertagen und Ferien) länger, außerhalb der Stoßzeiten kürzer.
Antragsfrist
Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum beantragt wird.
Antragsgrenze
Beihilfe wird nur gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr als 200 Euro beträgt. Die Festsetzungsstelle kann bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung anderer unbilliger Härten Ausnahmen zulassen.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha-Maßnahmen) und Dialysebehandlungen vorgesehen.
Hamburg
Bearbeitungszeit
Regel-Bearbeitungszeit beträgt 16 Arbeitstage (Ziel) + 5 Tage Bankweg. In Stoßzeiten (Jahresende, nach Feiertagen und Ferien) kann die Bearbeitung auch etwas länger dauern.
Antragsfrist
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren nach dem Entstehen der Aufwendungen oder der ersten Ausstellung der Rechnung beantragt wird.
Antragsgrenze
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr 200 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diesen Betrag nicht, kann trotzdem eine Beihilfe gewährt werden, wenn Aufwendungen insgesamt 15 Euro überschreiten.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur bei Rehamaßnahmen möglich, die ohne eine Vorauszahlung nicht begonnen werden.
Vordrucke sind nicht vorhanden, Anträge auf Abschlagszahlungen müssen handschriftlich und mit Nachweis der entsprechenden Einrichtung gestellt werden.
Aktualisiert: 20.03.2023
Hessen
Bearbeitungszeit
Maximal 10 Tage + Bankweg
Antragsfrist
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn der Beihilfeberechtigte sie innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Entstehen der Aufwendungen, der ersten Ausstellung der Rechnung oder der Bescheinigung des Geldwerts von Sachleistungen beantragt hat.
Antragsgrenze
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr als 250 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, wird trotzdem eine Beihilfe gewährt, wenn die Aufwendungen 25 Euro übersteigen.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Krankenhausbehandlungen vorgesehen.
Aktualisiert: 20.03.2023
Mecklenburg-Vorpommern
Bearbeitungszeit
Je nach Antragsaufkommen 6 – 8 Wochen
Antragsfrist
Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum beantragt wird.
Antragsgrenze
Beihilfe wird nur gewährt, wenn die mit dem Antrag geltend gemachten Aufwendungen insgesamt mehr als 200 Euro betragen. Die Festsetzungsstelle kann bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung anderer unbilliger Härten Ausnahmen zulassen. Die Festsetzungsstelle kann auf Antrag der oder des Beihilfeberechtigten Abschlagszahlungen leisten. Sie kann die Beihilfe in Ausnahmefällen im Einverständnis mit der oder dem Beihilfeberechtigten an Dritte auszahlen.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha-Maßnahmen) vorgesehen.
Aktualisiert: 20.03.2023
Niedersachsen
Bearbeitungszeit
Normalerweise ca. 10 Tage, zu Stoßzeiten (nach Ferien, Jahresende) ca. 2-4 Wochen
Antragsfrist
Eine Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn die Aufwendungen innerhalb eines Jahres, nachdem sie entstanden sind (Ausstellungsdatum der Rechnung, Kaufdatum des Medikaments oder Hilfsmittels), geltend gemacht werden. Maßgebend ist der Antragseingang bei der Beihilfefestsetzungsstelle (Eingangsstempel der Poststelle).
Antragsgrenze
Eine Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn die Summe des Antrages mehr als 100 EUR beträgt. Bei geringeren Aufwendungen wird eine Beihilfe dann trotzdem gewährt, wenn eine Versäumung der Antragsfrist droht oder eine unbillige Härte entstehen würde.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha-Maßnahmen) und Dialysebehandlungen vorgesehen.
Aktualisiert: 20.03.2023
Nordrhein-Westfalen
Bearbeitungszeit
Je nach Antragsaufkommen bis zu fünf Wochen.
Antragsfrist
Eine Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn die Aufwendungen innerhalb eines Jahres, nachdem sie entstanden sind, spätestens jedoch ein Jahr nach Ausstellung der ersten Rechnung beantragt werden.
Antragsgrenze
Eine Beihilfe wird grundsätzlich nur gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr als 200 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, so wird trotzdem eine Beihilfe gewährt, wenn die Aufwendungen aus diesem Zeitraum insgesamt 15 € übersteigen.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha-Maßnahmen) und Dialysebehandlungen vorgesehen.
Hier finden Sie weitere Vordrucke und Anträge des
Landesamt für Besoldung und Versorgung
Aktualisiert: 20.03.2023
Rheinland-Pfalz
Bearbeitungszeit
Im Schnitt 21-23 Arbeitstage, je nach Aufkommen länger (nach Ferien, Jahresende) oder auch kürzer
Antragsfrist
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt nur dann Beihilfe, wenn eine Frist von zwei Jahres nach der Entstehung der Aufwendung, spätestens zwei Jahre nach Ausstellen der ersten Rechnung eingehalten wird.
Antragsgrenze
Eine Beihilfe kann nur beantragt werden, wenn die Summe des Antrages mehr als 100 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, so kann trotzdem eine Beihilfe beantragt werden.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha-Maßnahmen) vorgesehen.
Aktualisiert: 20.03.2023
Saarland
Bearbeitungszeit
Im Schnitt bis zu 6 Wochen, je nach Aufkommen länger (nach Ferien, Jahresende) oder auch kürzer
Antragsfrist
Die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen erlischt, wenn der Anspruch nicht innerhalb von eines Jahres nach der Entstehung der Aufwendungen bei der zuständigen Festsetzungsstelle geltend gemacht wird.
Antragsgrenze
Einen Mindestbetrag zur Antragstellung sieht die BVO nicht (mehr) vor.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha-Maßnahmen) und Dialysebehandlungen vorgesehen.
Aktualisiert: 20.03.2023
Sachsen
Bearbeitungszeit
Die Beihilfestelle konnte dazu keine genauen Angaben machen. Die Bearbeitungsdauer eine Antrages hängt vom aktuellen Antragsaufkommen und der Mitarbeiteranzahl ab.
Antragsfrist
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen oder der Ausstellung der Rechnung beantragt wird.
Antragsgrenze
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr als 200 EUR beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, so kann trotzdem eine Beihilfe gewährt werden, wenn die Aufwendungen 15 EUR übersteigen.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha-Maßnahmen) vorgesehen.
Hier finden Sie weitere Vordrucke und Anträge des Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen.
Aktualisiert: 20.03.2023
Sachsen-Anhalt
Bearbeitungszeit
Je nach Antragseingang ca. 5 Wochen.
Antragsfrist
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb von einem Jahr nach Entstehen der Aufwendungen oder der Ausstellung der Rechnung beantragt wird.
Antragsgrenze
Beihilfe wird nur gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr als 200 Euro beträgt. Die Festsetzungsstelle kann bei drohender Verjährung oder zur Vermeidung anderer unbilliger Härten Ausnahmen zulassen.
Antrag auf Abschlagszahlung
Nicht möglich, Beihilfeanträge über 1.500 Euro werden aber bevorzugt bearbeitet.
Aktualisiert: 20.03.2023
Schleswig-Holstein
Bearbeitungszeit
Je nach Antragseingang unter 10 Arbeitstage. Zu Stoßzeiten länger als unter dem Jahr.
Antragsfrist
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen oder Ausstellung der Rechnung beantragt wird.
Antragsgrenze
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr als 100 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, wird trotzdem eine Beihilfe gewährt, wenn die Aufwendungen 15 Euro übersteigen. Für Aufwendungen über 2.600 Euro können Abschlagszahlungen erfolgen.
Antrag auf Abschlagszahlung
Für normale Arztrechnungen nicht möglich. Anträge auf Abschlagszahlungen sind nur für stationäre Behandlungen (Sanatorium, Reha-Maßnahmen) vorgesehen, die ohne eine Vorauszahlung des Patienten nicht begonnen werden.
Antrag nur auf Anforderung bei der Beihilfestelle
Aktualisiert: 20.03.2023
Thüringen
Bearbeitungszeit
Je nach Antragseingang ca. 4-5 Wochen.
Antragsfrist
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach dem Entstehen der Aufwendungen oder der Ausstellung der Rechnung beantragt wird.
Antragsgrenze
Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn die Summe des Antrages mehr als 200 Euro beträgt. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, kann trotzdem eine Beihilfe gewährt werden, wenn die Aufwendungen 15 Euro übersteigen.
Antrag auf Abschlagszahlung
Nicht möglich.
Aktualisiert: 21.03.2023