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Wenn man plötzlich seinen Dienst nicht mehr ausüben kann – Wichtige Fakten zur Absicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte
Mrz
24
2015

Die Fakten zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Die “Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte“: Im folgendem wird der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit für Beamte verständlich erklärt”

1. Warum brauche ich überhaupt eine extra Dienstunfähigkeitsversicherung?

Ganz einfach gesagt: Um im Falle einer Dienstunfähigkeit vollständig abgesichert zu sein. Dienstunfähig wird man erst dann, wenn man aufgrund von psychischen oder physischen Gebrechen nicht mehr dazu in der Lage ist seinem Beruf nachzugehen. Ebenfalls für dienstunfähig befunden werden, kann ein Beamter der innerhalb von 6 Monaten, aufgrund einer Erkrankung, mindestens 3 Monate davon seinem Dienst nicht nachkommen konnte und der dies auch nicht in den nächsten 6 Monaten vollständig können wird. Bei Vollzugsbeamten führen jedoch erst längere Ausfallzeiten zur Dienstunfähigkeit. Im Falle einer Dienstunfähigkeit reicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung zumeist nicht aus. Beim Verdacht auf Dienstunfähigkeit prüft der Dienstherr diese ganz genau, denn statt einer vollen Dienstunfähigkeit kann auch eine Teildienstfähigkeit festgestellt werden, bei dieser werden lediglich die Arbeitszeit und das Gehalt angepasst. Und hier kommt die Dienstunfähigkeitsversicherung ins Spiel, denn es gibt Anbieter, die bereits ab einer Teildienstfähigkeit von 20% eine Dienstunfähigkeitsrente zahlen.

3. Werden alle Beamten bei der Dienstunfähigkeit gleich behandelt?

Diese Frage muss klar mit „Nein“ beantwortet werden, denn je nach Beamtenstatus und ausgeübtem Amt, werden auch dementsprechend die Klauseln angepasst. Die oben bereits genannte Dienstunfähigkeitsklausel betrifft vor allem Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr, Zoll und Lehrer. Die Dienstunfähigkeitsklausel gilt allerdings nur für den Fall, dass es zu einer vollständigen Dienstunfähigkeit kommt, möchte man auch die Teildienstunfähigkeit absichern, so muss dies extra vereinbart werden.

4. Wie werden die Sonderfälle Beamter auf Widerruf, Beamter auf Probe und Beamter auf Lebenszeit behandelt?

Tatsächlich gibt es einige gravierende Unterschiede in puncto Dienstunfähigkeit bei diesen Gruppen:

  • Beamter auf Widerruf: Die Beamten auf Widerruf haben es am schlechtesten getroffen, denn sie können keinerlei Bezüge vom Dienstherren erwarten, da sie sich noch in der Ausbildung befinden. Bei Dienstunfähigkeit werden sie deshalb entlassen und mit einer 5 jährigen Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
  • Beamter auf Probe: Obwohl ein Beamter auf Probe bereits seine Ausbildung abgeschlossen hat, kann er nur bei Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall ein sogenanntes Ruhegehalt erwarten. Ansonsten ergeht es im wie einem Beamten auf Widerruf, denn er wird entlassen und muss sich mit der 5-Jahres-Frist in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern.
  • Beamter auf Lebenszeit: Diese haben als Einzige Anspruch auf eine Mindestversorgung von knapp 1.400 EUR, sowie die Versetzung in den Ruhestand. Allerdings muss auch hier zunächst die Frist von 5 Jahren verstreichen und die Bezüge sind sehr gering.

5. Wie ermittelt man seine Versorgungslücke richtig?

Hierfür gibt es den sogenannten Versorgungsrechner des öffentlichen Dienstes, der die Lücke mit folgender Formel errechnet:

(Zurückgelegte Dienstzeit als Beamter + Verbleibende Dienstzeit bis zum 60. Lebensjahr x 2/3) x 1,7 = Versorgungsanspruch bei Dienstunfähigkeitsnettogehalt — Versorgungsanspruch bei Dienstunfähigkeit = Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit

6. Und wie kann ich mich nun richtig absichern?

Um sich richtig und zu genüge abzusichern gibt es mehrere Möglichkeiten.

– Amortisationstarif: Hierbei liegt das Hauptaugenmerk auf der Garantieleistung. Nach Ende der Laufzeit kann dann die Kapitalabfindung gewählt werden. Je nach Laufzeit, mit Mindestalter 62, kann man den Steuervorteil nutzen und bekommt am Ende der Laufzeit die eingezahlten Beträge teilweise oder sogar vollständig zurück. Im Falle einer Dienstunfähigkeit wird vom Versicherer gezahlt.

– Lebenslange Versorgung: Die lebenslange Vorsorge findet in Form eines Rentenfonds mit Dienstunfähigkeitszuschlag statt. Im Leistungsfall bei Dienstunfähigkeit werden die Beiträge zum Haupttarif vom Versicherer übernommen und mit bis zu 10% aufgewertet.

– Dienstanfänger-Police: Hierbei handelt es sich um eine klassische Rente oder eine Fond-Rente, die auf Dienstanfänger zugeschnitten ist und somit am Anfang geringere Beiträge verlangt. Die Dienstunfähigkeitsrente richtet sich nach der Laufbahn und ist gestaffelt in mittlerer Dienst (1200 EUR), gehobener Dienst (1500 EUR) und den höheren Dienst (1800 EUR). Wird man jedoch auf Lebenszeit verbeamtet, so sinkt die Rente auf 35%, aber es besteht dann die Möglichkeit ohne eine Gesundheitsprüfung den Versicherungsschutz auf 80% anzupassen.

– Lehramtsstudenten: Auch die Lehramtsstudenten haben eine Sonderstellung und zu Anfang niedrigere Beiträge. Allerdings haben sie die Möglichkeit bei Verbeamtung auf Widerruf auf die Dienstanfänger-Police umzusteigen.

7. Welche Formulare sind erforderlich?

– Amortisationstarif: – Mantelantrag + Gesundheitsfragen
– Technikseite mit den Angaben zu den Tarifen

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