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Fragen zur Beihilfe

Puzzelteile PKV und Beihilfe
Dez
22
2011

PKV + Beihilfe, Bild: Beamten-Infoportal

Besteht Krankenversicherungspflicht für Beamte trotz Beihilfe?

In Deutschland besteht für jeden Einwohner die Pflicht zu einer Krankenversicherung. Obwohl Beamte nicht sozialversicherungspflichtig sind, müssen sie sich daher dennoch krankenversichern. Es steht Ihnen aber prinzipiell frei, sich gesetzlich freiwillig zu versichern oder ergänzend zur Beihilfe eine private Restkostenversicherung abzuschließen.

Zitat aus der Begründung des Gesetzesentwurfs zur Gesundheitsreform:
“Beihilfeberechtigte Personen, die über keine ergänzende Krankheitskostenvollversicherung über den von der Beihilfe nicht übernommenen Kostenteil verfügen, werden als Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall angesehen. Sie fallen unter die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, sofern sie zuletzt gesetzlich krankenversichert waren.”

Was ist eigentlich Beamtenbeihilfe?

Die Beamtenbeihilfe wird häufig auch als Beihilfeversicherung bezeichnet. Bei der Beihilfe handelt es sich aber nicht um eine Versicherung. Vielmehr ist sie ein eigenes Fürsorgesystem, mit dem der Staat seiner Fürsorgepflicht nachkommt. Der jeweilige Dienstherr (z.B. Kommunal-, Bundes- oder Landesbehörde) beteiligt sich dabei in Form von Beihilfe an den entstehenden Krankheitskosten seiner Beamten. Die Höhe der Beihilfe ist abhängig von Bundesland und Familienstand des jeweiligen Beamten und liegt zwischen 50% und 80%. Die verbleibenden Prozente müssen vom Beamten über eine private Krankenversicherung abgesichert werden. Einige private Versicherungsgesellschaften bieten speziell auf die jeweilige Beihilfe abgestimmte Tarife an. Um in der Vielzahl der Angebote den passenden Tarif zu finden, helfen Ihnen unsere Krankenversicherungsexperten gerne weiter.
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