Zuletzt aktualisiert am 05.11.2024 um 11:00 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Der baden-württembergische Landtag hat am 9. November 2022 weitere Änderungen der dienstrechtlichen Vorschriften (BVAnp-ÄG) und die damit verbundenen Anpassungen der Dienst- und Versorgungsbezüge beschlossen.
Positive Bewertung durch den Beamtenbund Baden-Württemberg (BBW)
Die Änderungsmaßnahmen der baden-württembergischen Landesregierung waren seit längerer Zeit von Interessenvertretungen eingefordert worden, da sich vor allem die Beschäftigten aus den unteren Besoldungsgruppen über eine mangelnde Wertschätzung ihrer Tätigkeiten und eine zu geringe Entlohnung beklagt hatten und damit einer geringere Attraktivität Beamter zu werden. Der Beamtenbund Baden-Württemberg (BBW) hält die nun beschlossenen Änderungen unter den Aspekten der Allgemeinsicht für ein durchaus positives Signal und verweist darauf, dass das Land nun endlich die vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Richtlinien einer angemessenen Alimentation umsetzen würde. Wie der BBW weiter mitteilte, sind die Ämteranhebungen durch das „4-Säulen-Modell“, die Rücknahme der abgesenkten Beihilfebemessungssätze durch das in den Jahren 2013/2014 verabschiedete Haushaltsbegleitgesetz und die Erhöhung der kinderbezogenen Familienzuschläge ein wichtiger Schritt.
Als kritisch anzusehen sei jedoch, dass im Segment es höheren Dienstes sowie in den Beförderungsämtern des gehobenen Dienstes kaum jemand von den Änderungen profitieren werde. Hier bestehe noch Handlungsbedarf. Beim „4-Säulen-Modell“ habe sich das Land zudem an der Untergrenze orientiert, die in der Vergangenheit durch das Bundesverfassungsgericht noch als rechtskonform eingestuft wurde. Im Hinblick auf das möglicherweise zum 1. Januar 2023 in Kraft tretende neue Bürgergeld könnten die Regelsätze der Grundsicherung angehoben werden, sodass eine angemessene Alimentation oberhalb des Mindestmaßes und nicht am untersten Limit wünschenswerter gewesen wäre.
Die wichtigsten Änderungen in der Zusammenfassung
Das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg tritt am 1. Dezember 2023 in Kraft, wobei die Neuregelungen der Beihilfe hiervon noch ausgenommen sind, welche ab dem 1. Januar 2023 ihre Gültigkeit aufweisen.
- Anhebung der Gehälter für Beamte/- innen sowie der Versorgungsbezüge um 2,8 %
- Anhebung des Eingangsamtes mittlerer Dienst von A 6 nach A 7 (ehemals einfacher Dienst) und A 7 auf A 8
- Erhöhung Endamt mittlerer Dienst von A 9 auf A 10 (A 9 Z auf A10 Z)
- Anhebung des Beförderungsamtes von A 8 auf A 9 und Neustrukturierung der Erfahrungsstufen
Des Weiteren erfolgt die Rücknahme des abgesenkten Beihilfebemessungssatzes. Wiedereinführung von 70 % Beihilfe für berücksichtigungsfähige Ehegatten/ – innen oder Lebenspartner/- innen sowie für Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern (auch Versorgungsempfänger/- innen). Erhöhung der kinderbezogenen Familienzuschläge: A 7 bis A 10 um 50 Euro und A 11 bis A 13 um 25 Euro, für das erste Kind. Die Erhöhungen für das zweite Kind werden nach Besoldungsgruppe und der Grundgehaltsstufe berechnet. Für das dritte Kind beträgt der neu berechnete Familienzuschlag 750,44 Euro. Entsprechende Nachzahlungen erfolgen für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2020.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema
1. Beamtenbund Baden-Württemberg
2. Landtag Baden-Württemberg (Drucksache 17/3513)
3. Beteiligungsprotal BW
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