Zuletzt aktualisiert am 20.01.2025 um 15:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Wer sich dazu entschlossen hat, der Beruf(ung) des Lehrers zu folgen, der tut dies oftmals nicht aus monetär motivierten Gründen, sondern aus Überzeugung. Doch nichtsdestotrotz kann auch ein Lehrer nicht nur von Luft und Liebe leben, weshalb es durchaus sinnvoll ist, sich über die unterschiedlichen Verdienstmöglichkeiten der einzelnen Bundesländer vor der Einstellung zu informieren. Da der Verdienst vom jeweils zuständigen Dienstherren (dem Bundesland) abhängt, gibt es theoretisch 16 unterschiedliche Bezahlungen für ein und dieselbe Berufsgruppe. Zudem wird noch in angestellte und verbeamtete Lehrkräfte unterschieden. In der Regel bekommen angestellte und verbeamtete Lehrer das gleiche Bruttogehalt, allerdings bleibt am Ende des Monats bei den verbeamteten Kollegen aufgrund der unterschiedlichen Abgaben mehr übrig (verbeamtete Lehrer/innen bezahlen keine Sozialabgaben). In den meisten Fällen schwanken diese Zahlen, so z.B. beim Krankenkassenbeitrag.
Angestellt vs. Verbeamtet
Generell kann man sagen, dass verbeamtete Lehrer deutlich mehr Privilegien genießen als ihre angestellten Kollegen. Verbeamtet werden kann ein Lehrer theoretisch in jedem Bundesland, doch diese gehen unterschiedlich sparsam mit Verbeamtungen um. Generell gibt es mehrere Faktoren, welche die Bezüge von Lehrern beeinflussen, wie beispielsweise das Alter oder die Schulform und natürlich müssen die Sonderreglungen der einzelnen Bundesländer einbezogen werden. Das macht den länderübergreifenden Gehaltsvergleich nicht unbedingt einfacher. Vergleichbar sind jedoch die zu leistenden Abgaben:
1. Abgaben von angestellten Lehrern
- Lohnsteuer
- Krankenkassenbeiträge (Gesetzliche Krankenkasse)
- Soli
- Rentenversicherungsbeiträge
- Arbeitslosenversicherung
- Pflichtversicherung
2. Abgaben verbeamteter Lehrer
- Lohnsteuer
- Krankenversicherungsbeiträge (Private Krankenversicherung)
- Soli
Infografik: Besoldungstabellen der Bundesländer
Die folgende Infografik enthält die Grundgehälter in Euro nach Besoldungsordnung A der zwei verbreiteten Besoldungsgruppen A12 und A13, diese sind in Besoldungsstufen 4 (erste Berufsjahre) und 9 (ca. 20-Jahre Berufstätigkeit) angegeben.
In manchen Bundesländern existiert keine Stufe 4 oder 9 (z.B. Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen, NRW, Sachsen-Anhalt …), zwecks besserer Übersicht wurden die Werte der niedrigsten Erfahrungsstufe 5 und die der höchsten 8 berücksichtigt.
Die Werte sind in Brutto angegeben, es wurden keinerlei Abzüge wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Familienzuschlag, Kindergeld usw. berücksichtigt. Es ist zu berücksichtigen, dass die Länder sich bezüglich der Arbeitszeiten, Pflichtstunden usw. unterscheiden.
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