Zuletzt aktualisiert am 28.09.2024 um 20:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Der Landtag in Sachsen-Anhalt hat am Donnerstag ein neues Gesetz beschlossen. Hierin geht es um die Besoldung von Beamten bzw. um die Änderung der Besoldung. Richter und Staatsanwälte bekommen nach den neuen Richtlinien mehr Geld und das sogar nachträglich. Die Nachzahlung erstreckt sich über die Jahre 2008 bis 2012, sowie über 2014.
Deutlich mehr Gehalt auf der Abrechnung
Die Erhöhung beträgt pro Jahr zwischen 0,2 und 2,8 Prozent des Gehalts. Eine solche Änderung war dringend nötig, denn bereits 2015 wurde vom Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt in der Vergangenheit teilweise deutlich zu gering entlohnt wurden. Dabei handelte es sich um einen verfassungswidrigen Vorgang. Als Reaktion darauf haben drei Richter, sowie ein Staatsanwalt für eine höhere Besoldung Klage eingereicht.
Für den Landeshaushalt bedeutet dies zunächst sehr hohe Aufwendungen von insgesamt 25 Millionen Euro. Dies erklärte Eva Feußner, ihrerseits Finanzexpertin bei der CDU. Andreas Schmidt, SPD-Abgeordneter, sieht dieses Geld jedoch nur als eine Art Einstieg. Ab sofort müssen Beamten eine angemessene Bezahlung erhalten. Die nächste Etappe sind die Jahressonderzahlungen.
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