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Besoldung

Der aktuelle Stand der Besoldungsrunden von Ländern und Kommunen für 2017/2018

TEEEEEEST
Jun
7
2017

Stand der Besoldungsrunden von Ländern und Kommunen; Foto: Gina Sanders - Fotolia

Nach wie vor gibt es bei der Besoldung der Beamten große Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. So sollen sich die Länder bei dem Gehalt ihrer Staatsdiener an den Abschlüssen der Angestellten des öffentlichen Dienstes orientieren. Dies wird voraussichtlich nicht von allen Ländern getan, weshalb die Anhebungen 2017 und 2018 unterschiedlich ausfallen.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wird es 2017 eine Anhebung der Bezüge um 2,0 Prozent geben. Sie steigen 2018 um weitere 2,675 Prozent. Die Erhöhung für das Jahr 2018 beinhaltet einen “Baden-Württemberg-Bonus” von 0,325 Prozent. Diese erfolgt gestaffelt und wird bis Besoldungsgruppe A 9 zum 01.03., für A 10 und A 11 zum 01.05. und ab Besoldungsgruppe A 12 zum 01.06. erfolgen. Daneben soll zum 1. Januar 2018 die Absenkung der Eingangsbesoldung wieder aufgehoben werden.

Bayern

In Bayern erhalten die Beamten zum 1. Januar 2017 rückwirkend eine Erhöhung ihrer Bezüge um zwei Prozent, wenigstens aber 75,00 Euro. Zum 1. Januar 2018 erfolgt eine weitere Anhebung um 2,35 Prozent. Hinzu kommt der “Bayern-Bonus” in Form einer Einmalzahlung von 500,00 Euro.

Berlin

In Berlin soll die Besoldung der Beamten zum 1. August 2017 um 2,7 Prozent, mindestens jedoch um 75,15 Euro angehoben werden. Die Erhöhung wird um 0,2 Prozent für eine Versorgungsrücklage gekürzt. Zum 1. August 2018 folgt eine weitere Besoldungserhöhung um weitere drei Prozent ohne Kürzung.

Brandenburg

Das Bundesland Brandenburg nimmt eine Besoldungserhöhung von 2,65 Prozent abzüglich 0,2 Prozent für die Versorgungslücke vor. Eine Mindesterhöhung, wie bei anderen Bundesländern ist nicht vorgesehen. Zum 1. Januar 2018 folgen weitere 2,85 Prozent.

Bremen

Bremen erhöht die Bezüge seiner Beamten zum 1. Juli 2017 um zwei Prozent, wenigstens aber um 75,00 Euro. Zum 1. Januar 2018 wird eine weitere Anhebung um 2,35 Prozent erfolgen.

Hamburg

Nach einer mündlichen Zusage des Hamburger Bürgermeisters Olaf Scholz soll die Tariferhöhung auf die Beamten des Stadtstaates, abzüglich 0,2 Prozent für eine Versorgungsrücklage übertragen werden. Das hierfür notwendige Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich erst im Oktober 2017 abgeschlossen sein.

Hessen

Hessen übernimmt das TV-H-Ergebnis für alle Beamten und erhöht die Bezüge ab dem 1. Juli 2017 um zwei Prozent, mindestens jedoch um 75,00 Euro. Zum 1. Februar 2018 erfolgt ein weiterer Zuwachs um 2,2 Prozent. Zudem erhalten alle Staatsdiener ab dem 1. Januar 2018 ein Jobticket für das kostenfreie Fahren mit Bussen und Bahnen.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern wurde durch die Landesregierung eine Besoldungserhöhung um 1,75 Prozent beschlossen, die zum 1. Juni 2017 Anwendung finden soll.

Niedersachsen

Für Niedersachsen will die Landesregierung die Besoldungsbezüge zum 1. Januar 2017 rückwirkend um zwei Prozentpunkte, mindestens jedoch um 75,00 Euro anheben. Hinzu kommt eine Einmalzahlung von 500,00 Euro. Ab dem 1. Januar 2018 erfolgt eine weitere Erhöhung um 2,35 Prozentpunkte.

Rheinland-Pfalz

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat die rückwirkende Erhöhung der Besoldung ihrer Beamten zum 1. Januar 2017 um zwei Prozent beschlossen. Die Anhebung soll mindestens 75,00 Euro betragen. Zum 1. Januar 2018 erfolgt eine weitere Erhöhung um 2,35 Prozent.

Saarland

Im Saarland wurden die Bezüge der Beamten zum 1. Mai 2017 um 2,2 Prozent abzüglich 0,2 Prozent für die Versorgungsrücklage erhöht. Ab dem 1. September 2018 sollen weitere 2,25 Prozent erfolgen.

Sachsen

Die Besoldungserhöhung in Sachsen umfasst keine Mindesterhöhung um mindestens 75,00 Euro, sondern eine Einmalzahlung von 100,00 Euro im Jahr 2018 für die Beamten, die ein Grundgehalt von bis zu 3.200,00 Euro beziehen. Zudem hat das Bundesland die Übernahme der linearen Anpassung der Tarifergebnisse der TV-L beschlossen. Hierdurch erhöht sich die Besoldung im Jahr 2017 um zwei Prozent und um 2,35 Prozent im Jahr 2018. Die Endstufe aller Besoldungsgruppen erhöht sich ab dem 1. Januar 2018 um 1,12 Prozent. Hinzu kommt ab 1. Oktober 2018 nach Ablauf einer Wartezeit von fünf Jahren in der Endstufe ein ruhegehaltsfähiger Zuschlag in Höhe von 1,03 Prozent ab Besoldungsgruppe A 9.

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt erhöht die Bezüge seiner Staatsdiener rückwirkend zum 1. Januar 2017 um zwei Prozent, mindestens jedoch um 75,00 Euro. Zum 1. Januar 2018 folgen weitere 2,35 Prozent.

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein passt die Bezüge zum 1. Januar 2017 um zwei Prozent abzüglich 0,2 Prozent für die Versorgungsrücklage an. Die Mindestsanhebung beträgt auch hier 75,00 Euro. Zum 1. Januar 2018 folgt die Erhöhung um weitere 2,35 Prozent.

Thüringen

In Thüringen soll sich die Besoldung ab dem 1. April 2017 um zwei Prozent abzüglich 0,2 Prozent für die Versorgungsrücklage und zum 1. April 2018 um weitere 2,35 Prozent erhöhen. Einen Mindestbetrag wird es jedoch nicht geben. Für die Besoldungsgruppen A 6 bis A 8 wird die Stellenzulage um 25,00 Euro angehoben.

Nordrhein-Westfalen

Ab dem 1.04.2017 steigt die Besoldung um 2%. Sie steigt um mind. 75 Euro ohne Beachtung der Kappungsgrenze. Ab dem 01.01.2018 soll die Besoldung um 2.35 Prozent steigen.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
  1. Haufe.de – Beamtenbesoldung: Aktueller Stand der Besoldungsrunden in Ländern und Kommunen
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