Nach der Gesetzesänderung ist es allen Beamtinnen und Beamten untersagt, bei ihrer Ausübung des Dienstes ihr Gesicht zu verhüllen. Begründet wird der Beschluss unter anderem damit, dass so eine vertrauensvolle Kommunikation zwischen Bürger und Beamten gewährleistet werden kann. Außerdem sei eine solche Kommunikation für das Selbstverständnis des Rechtstaats wichtig. Ausnahmen gibt es jedoch bei gesundheitlichen Zwecken oder dienstlichen Zwecken (Polizei).
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