Trotz modernen Zeiten, verdienen Männer und Frauen noch immer nicht gleich. Ein neuer Gesetzesentwurf soll Abhilfe schaffen.
Noch immer herrscht in vielen Berufen Ungleichheit bei der Bezahlung. Um dem entgegenzuwirken, soll nun ein frischer Gesetzesentwurf her. Allerdings trifft der aktuelle Regierungsentwurf weder den Geschmack des Beamtenbundes noch den der Tarifunion. Der Vorsitzende des Beamtenbundes nannte den vorgestellten Gesetzesentwurf einen zahnlosen Tiger. Vor allem auch im öffentlichen Dienst sind die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen nicht von der Hand zu weisen. Im Schnitt liegt der Verdienst von Frauen, bei gleicher Erfahrung und Qualifikation, knapp 8 % unter dem ihrer männlichen Kollegen.
Der Beamtenbund bemängelt, dass das ursprüngliche Gesetz vom 09. Dezember 2015 ordentlich an Schlagkraft eingebüßt habe. Man wolle die Entgeltlücke, die aktuell etwa 21 % betrage, nicht erst im Jahre 2030 beseitigt haben. Hinzu kommt noch, dass im neuen Gesetzesentwurf etliche Bereiche mit Lohndiskriminierung einfach ausgespart werden. Die Lohnunterschiede im öffentlichen Dienst kommen vor allem durch die schlechte Eingruppierung vieler Arbeitnehmer. So werden traditionelle Frauenberufe, wie Erziehung oder Pflege, schlichtweg schlechter eingruppiert – völlig unabhängig von der Wichtigkeit und Aufopferungsbereitschaft der Arbeitskräfte.