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Lehrer in Berlin können wieder verbeamtet werden

Lehrer Hilfe
Mai
12
2023

Lehrermangel in Deutschland, ©gpointstudio - stock.adobe.com

Die Verbeamtung von Lehrkräften ist seit dem 10. Februar 2023 in Berlin möglich. Das Gesetz sieht vor, dass Bestandslehrkräfte, die bis zum 31. Dezember 2026 maximal 52 Jahre alt werden und einen Gesundheitstest bestehen, eine Verbeamtung beantragen können. Etwa 16.000 Lehrerinnen und Lehrer in Berlin können von dieser Regelung profitieren. Doch wer bleibt außen vor? Und welche Vor- und Nachteile bietet die Verbeamtung von Lehrkräften?

Wer kann von der Lehrkräfteverbeamtung in Berlin profitieren?

Nicht alle Lehrkräfte werden von dieser Regelung profitieren können. Die Bildungsverwaltung schätzt, dass bis zu 5.000 Lehrkräfte die Voraussetzungen nicht erfüllen werden und somit weiterhin angestellt bleiben müssen. Allerdings erhalten sie eine Ausgleichszahlung von 300 Euro pro Monat. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hatte einen höheren Nachteilsausgleich von monatlich 900 Euro gefordert, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.

Die Verbeamtung von Lehrkräften ist ein Schritt, um den Fachkräftemangel in Berlin zu beheben. Durch das lange Ausbleiben der Verbeamtung sind viele Lehrkräfte nach Brandenburg oder in andere Bundesländer abgewandert. Neu eingestellte Lehrerinnen und Lehrer konnten bereits seit dem vergangenen Jahr verbeamtet werden. Trotz dieser positiven Aspekte gibt es auch kritische Stimmen.

Die Verbeamtung als Lösung für den Fachkräftemangel

Die Verbeamtung kann dazu beitragen, den Fachkräftemangel in Berlin zu beheben und somit eine bessere Bildung für die Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Außerdem bietet die Verbeamtung den Lehrkräften eine höhere finanzielle Sicherheit und eine bessere Absicherung im Krankheitsfall.

Info

Sie planen eine Verbeamtung als Lehrkraft in Berlin und sind unsicher, wie Sie sich in Sachen Beihilfe und Private Krankenversicherung absichern sollen? Nutzen Sie jetzt unser kostenloses und unverbindliches Angebot zu Ihrem Versicherungsvergleich.



Weiterführende Quellen zu diesem Thema

1. RBB24
2. Berliner Senatsverwaltung
3. Spiegel Online

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