Zuletzt aktualisiert am 20.01.2025 um 7:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Nach den Eingaben von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) plant die Bundesregierung für 2021 Neuregelungen für das Elterngeld. Ein entsprechend vorbereiteter Entwurf für die Reformierung befindet sich aktuell noch in der Prüfungsphase. Nach einem möglichen Kabinettsbeschluss müsste der Entwurf dann noch die Zustimmung des Bundestages erhalten.
Die Regelungen des Bundeselterngeld- und Elterngeldgesetzes (BEEG) sollen Mütter und Väter nach der Geburt eines Kindes finanziell entlasten. Die vom Gesetzgeber gewährte Leistung soll für die Zukunft deutlich flexibler genutzt werden können. Ist der Anspruch geklärt, profitieren die Eltern von den staatlichen Zahlungen, wenn sie aufgrund des Nachwuchses zunächst wenig oder gar nicht arbeiten wollen. Abhängig vom jeweiligen Nettoverdienst vor der Geburt des Kindes beträgt die Elterngeldleistung mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro im Monat. Gewährleisten beide Elternteile die Kindesbetreuung, wird das Elterngeld maximal 14 Monate lang ausbezahlt. Beim sogenannten „Elterngeld Plus“ kann die Zahlung auch noch für einen längeren Zeitraum erfolgen, jedoch verringern sich dann die monatlichen Beträge entsprechend.
Änderung der Einkommensgrenzen und mehr Flexibilität
Der Entwurf von Bundesministerin Giffey sieht eine Senkung der Einkommensgrenzen vor. Bisher gilt für Paare ein Höchstjahreseinkommen von 500.000 Euro. Dieses soll zukünftig bei 300.000 Euro liegen. Darüber besteht kein Anspruch auf Elterngeld mehr. Außerdem soll die mögliche Wochenarbeitszeit der Väter und Mütter von 30 Stunden auf 32 Stunden angehoben werden, ohne den Anspruch zu verlieren. Diese Regelung ermögliche eine Vier-Tage-Teilzeitbeschäftigung, so die Mitteilung aus dem Familienministerium. Die Richtlinien für den so bezeichneten Partnerschaftbonus will Giffey lockern. Diese Zusatzleistung erhalten Paare, die in Teilzeit arbeiten und die Kindesbetreuung untereinander aufteilen.
Hiermit sollen besonders die Väter stärker eingebunden werden. Dennoch hat die Vergangenheit gezeigt, dass diese Zusatzleistung bislang nur von einer eher geringen Anzahl von Eltern in Anspruch genommen wurde. Mit einer stärkeren staatlichen Unterstützung können in der neuen Regelung auch Elternpaare rechnen, deren Kinder wesentlich zu früh auf die Welt gekommen sind. Familienministerin Giffey betonte hierzu, dass es darum gehe, die verzögerte Entwicklung besser auffangen zu können. Durch die geplante längere Leistungszahlung erhielten die Eltern mehr Zeit, so die Ministerin. Bislang belaufen sich die staatlichen Zuwendungen beim Elterngeld auf rund 7 Milliarden Euro jährlich. Die Reformen sollen Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten.
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