Zuletzt aktualisiert am 02.10.2024 um 4:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
In Schleswig-Holstein wurde vor nunmehr elf Jahren das Weihnachtsgeld für Beamte gestrichen oder zumindest in Teilen gekürzt. Die damalige Große Koalition unter Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) sah sich in Zeiten strikter Haushaltssparpolitik zu den umstrittenen Maßnahmen gezwungen. Das Verwaltungsgericht Schleswig urteilte nun über entsprechend eingereichte Musterklagen.
Gebotenes Maß der Alimentation
Die im Jahr 2007 durchgeführten Einsparungsmaßnahmen hatten die Streichungen des Weihnachtsgeldes für die Besoldungsgruppen ab A11 zur Folge und entsprechende Kürzungen für die darunterliegenden. Aus diesem Sachverhalt ergingen Klagen von Betroffenen und anhängenden Musterverfahren, welche durch die Gewerkschaften angestrebt wurden. Im Jahr 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht im Zuge mehrerer Entscheidungen grundsätzliche Vorgaben hinsichtlich einer angemessenen Alimentation von Beamten aufgestellt. Gemäß diesen Richtlinien hatte auch die schleswig-holsteinische Landesregierung die angemessene Bezahlung der Beamten im Land überprüfen lassen und kam zu dem Schluss, dass dieses der Fall sei.
Zwar befürchtete man innerhalb des Finanzministeriums mögliche Nachbesserungen im Zuge der Rechtsprechungen, doch werden diese im Zuge der Urteile durch das Verwaltungsgericht nun ausbleiben. Das Gericht sah nur in einer Klage, im Fall der Besoldungsgruppe A7, eine verfassungswidrige, zu niedrig angesetzte Besoldung. Dieser Vorgang wird die Karlsruher Verfassungsrichter vermutlich nochmals beschäftigen. Die anderen Klagen wurden abgewiesen, auch wenn es innerhalb der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Ansätze und Hinweise an die Adresse der Politik gab. So mahnten die Richter einen stärkeren Anstieg der Lebenshaltungskosten an, dem die Beamtengehälter nicht im gleichen Maße gerecht würden. Alleinverdiener mit Kind hätten einen zu geringen Abstand zur sogenannten Grundsicherung.
Neuordnung im Jahr 2019
Die zuständige schleswig-holsteinische Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) kommentierte die Gerichtsentscheidung als wichtige Grundsatzinformation und will unabhängig von weiteren juristischen Entscheiden an einer geplanten Besoldungsüberarbeitung für das Jahr 2019 festhalten. Heinold verwies darauf, dass es der Landesregierung darum gehe, den Öffentlichen Dienst attraktiver zu gestalten, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Gewerkschaft der Polizei bedauerte die Abweisung des Großteils der Klagen durch das Gericht und will prüfen, ob hiergegen noch Rechtsmittel einzulegen sind. Der Landesvorsitzende des Beamtenbundes, Kai Tellkamp, sieht in der Tatsache einer weiterhin gekürzten Besoldung und einer damit einhergehenden hohen Arbeitsbelastung, keinerlei Möglichkeiten dringend benötigtes Personal zu gewinnen. Die Opposition im Kieler Landtag, im Besonderen die Sozialdemokraten, fordern schon länger die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes für die Beamten.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- fehmarn24 – Gericht verhandelt Klage von Beamten gegen Weihnachtsgeldkürzungen
- haufe – Beamtenbesoldung in Schleswig-Holstein auf dem Prüfstand
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