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Finanzen

Höhere Besoldung für kinderreiche Beamte aufgrund des Alimentationsprinzips

Jun
13
2017

Höhere Besoldung für kinderreiche Beamte gefordert; Foto: Sergey Nivens - Fotolia

Das in den “Grundsätzen des Beamtentums” integrierte Alimentationsprinzip verpflichtet zu einer gebührenden Besoldung des Beamten und dessen Familie durch den Dienstherren. Als Sozialleistung ist das Kindergeld normalerweise Teil des Familienleistungsausgleiches. Für Beamte gilt, dass gesonderte Zuschläge für kinderreiche Beamten anpassungswürdig sind. Dies geschieht sowohl um ihnen und ihren Familien einen ebenso hohen Lebensstandard zu gewährleisten wie ihren anderen Kollegen als auch zur Sicherung des Existenzminimums aus den familienbezogenen Einkommensbestandteilen.

Oberverwaltungsgerichte fordern in zahlreichen Bundesländern Dienstherren zur Zahlung von zusätzlichen Familienzuschlägen für kinderreiche Beamte auf

Konkret beruhen die Oberverwaltungsgerichte ihren Entschluss auf den Entscheid des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1998, demzufolge Beamten mit drei und mehr Kindern eine soziale Leistungsanpassung in Form einer ergänzenden Besoldung für das dritte und jedes folgenden Kindes zusteht. Das Bundesverfassungsgericht befand, dass kinderreiche Beamtenfamilien nur eine unzureichende Alimentation erhielten, welche einen amtsangemessenen Lebenskomfort nicht gewährleisteten. Beschlossen wurde, dass der Gesamtbedarf des dritten Kindes dem Sozialhilferecht zufolge, welches auf dem durchschnittlichen sozialhilferechtlichen Regelsatz beruht, demgemäß die Nettobesoldung eines kinderreichen Beamten bestimmen sollte. Festgelegt wurde in den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichtes außerdem, dass die auszuzahlenden Beträge für das dritte und vierte Kind noch nicht als Voraussetzung zur Lösung des Besoldungsdefizits angesehen werden konnten.

Voraussetzungen für eine höhere Besoldung für kinderreiche Beamten und Angestellte im öffentlichen Dienst sind außerdem eine rechtzeitige Wahrnehmung ihre Rechte durch offizielle Antragstellung und Vorlage der Geburtsurkunde eines Kindes. In mehreren Bundesländern wird eine zurückwirkende Zahlung sich eventuell ergebender Beträge an Kindergeld Zuschlägen nicht akzeptiert, sondern nur der Zuspruch auf Zahlung eines höheren monatlichen Alimentationsbetrages. Der Besoldungszuschlag kann vielerorts auch nur unter Berücksichtigung der finanziellen Belastbarkeit des jeweiligen Dienstgebers gewährleistet werden. Sowohl die Anerkennung eines zusätzlichen Alimentationsbetrages als auch die Höhe des Betrages sind von den Entscheidungen des Obergerichts eines Bundeslandes abhängig.

Einheitliche Sozialpolitik auch für kinderreiche Beamten

Die derzeitige Gesetzgebung gestattet den jeweiligen Oberverwaltungsgerichten und Dienstherren bei der Handhabung des Problems einer Alimentationsangleichung für kinderreiche Beamte einen gewissen Handlungsspielraum. Um aber einen gleichen Lebensstandard für kinderreiche Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst zu ermöglichen, ist eine finanzielle Angleichung als Kompensation notwendig so, dass die Möglichkeit besteht für den Rückstand in Hinsicht auf das Einkommen und Kindergeld teilweise aufzukommen. Von einer Besoldungsangleichung durch höhere Alimentationszahlungen sollten nicht nur Beamte in vereinzelten Bundesländern profitieren, sondern die auf der Verfassung beruhende Gesetzgebung bedarf endlich einer einheitlichen Interpretation. Auch bezüglich der Rechtmäßigkeit einer langjährig rückwirkenden Zahlung sollte eine uniforme Entscheidung gefällt werden. Allein die allgemeingültige gesetzliche Festlegung einer Versorgungsanpassung für Beamte mit drei und mehr Kindern kann langfristig das Problem auf einer bundesweit normsetzenden Basis lösen.

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