Zuletzt aktualisiert am 10.09.2024 um 16:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Eine Expertenanhörung zum Thema Altersvorsorge für Bundesbeamte soll Klarheit verschaffen.
Aktuell wird über eine Modernisierung der Altersversorgung der Bundesbeamten durch ein neues Versorgungsrücklagengesetz diskutiert. Dafür wird nun eine Expertenanhörung abgehalten, in der über die Ausgestaltung der Versorgungsrücklagen debattiert wird. Betroffen von den Änderungen werden vor allem Bundesbeamte, Richter und Berufssoldaten sein. Der Gesetzesentwurf beinhaltet unter anderem, dass die Entnahme der Versorgungsrücklagen auf das Jahr 2032 verlagert werden sollen, da man die Höchstlast der Versorgungsausgaben zu dämpfen versuche. Generell soll die Versorgungsrücklage durch die Absenkung des Höchstruhegehaltes bis 2031 weiter gestärkt werden. Man rechnet aktuell nämlich damit, dass die Zahl der Versorgungsempfänger noch lange nicht ihren Höhepunkt erreicht hat. Mit dem absoluten Höhepunkt wird erst 2035 gerechnet. Des Weiteren soll eine „Optimierung der Anlagestrategie“ bei den Rücklagen und dem Versorgungsfond das Geld mehren. Zukünftig soll es daher möglich sein, bis zu 20 % der Rücklagen in Aktien zu investieren. Der Deutsche Beamtenbund befürwortet diese Vorgehensweise und hält sie für zielführend.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- haufe.de – Sachverständigenanhörung im Bundestag zur Änderung der Beamtenversorgung
- dbb.de – Versorgungsrücklage sichert Beamtenversorgung nachhaltig
-
Versicherungsvergleich
Bewertung abgeben
( Abstimmen)