Zuletzt aktualisiert am 21.09.2024 um 20:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Die von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) neu strukturierte Mütterrente ruft den Deutschen Beamtenbund (dbb) auf den Plan, der eine Gleichbehandlung aller Betroffenen und damit höhere Pensionsleistungen für die Kindererziehung fordert.
Keine systembedingten Abweichungen
Der zweite Vorsitzende und Fachvorstand für Beamtenpolitik im Deutschen Beamtenbund, Friedhelm Schäfer, sieht in der neu beschlossenen Mütterrente die dringende Notwendigkeit, dass sich vor dem Jahr 1992 geborene Kinder nun auch entsprechend bei den Pensionen auswirken. Schäfer betonte, dass sich mögliche Lösungen direkt an den geltenden Regelungen der gesetzlichen Rente orientieren müssten, und regte an, für die betroffenen Pensionäre einen „Kindererziehungszuschlag“ einzuführen. Dem Beamtenbund sei hierbei wichtig, dass die Leistungen für Kindererziehung einer gleichartigen Lösung unterliegen und sich keine systembedingten Abweichungen ergeben.
Bislang wurden die Erziehungsleistungen als verfassungsmäßig und innerhalb der verschiedenen Systeme als annähernd gleichwertig eingestuft, obwohl für die Beamten leichte Nachteile erkennbar waren. Die Rechtssprechung gewährte trotz der augenscheinlichen Unterschiede der Beamtenversorgung und der gesetzlichen Rentenversicherung, mit einem gewissen juristischen Freiraum, der noch im Rahmen der Zulässigkeit einer Gleichbehandlung lag. Durch die nun entstandene weitere Besserstellung durch die Mütterrente könnte die Rechtssprechung die Unterschiedlichkeit klar definiert sehen und die erheblichen Vorteile der gesetzlich Versicherten gegenüber den Beamten als rechtswidrig einstufen.
Rentenpaket und Mütterrente
Im Koalitionsvertrag der Regierung war zunächst vorgesehen, dass sich die Anpassungen nur auf Eltern mit drei oder mehr Kindern, welche vor dem Jahr 1992 geboren wurden, beziehen und hierfür pro Kind ein sogenannter „Entgeltpunkt“ in die Berechnung einfließt. Nach den jetzigen Beschlüssen des neuen Rentenpakets wird allen Eltern ein halber Punkt pro Kind zur Rente angerechnet. Durch die unterschiedliche Rentenberechnung im Rahmen der Wiedervereinigung ergibt sich daraus in den „alten Bundesländern“ ein Betrag von 16 Euro monatlicher Rente pro Kind. Trotz der Nachbesserungen und Kürzungen im Rentenpaket werden die Kosten für die Mütterrente damit von 3,5 auf etwa 3,8 Milliarden Euro ansteigen.
Die von der Regierungskoalition beschlossenen Änderungen zur sogenannten „Mütterrente 2“ werden ab dem 1. Januar 2019 gültig. Nach momentaner Sachlage wird die deutsche Rentenversicherung die Änderungen bis zum geplanten Termin nicht vollständig umsetzen können und die Zahlungen vermutlich zu Teilen später anweisen. Sollte sich anhand der strittigen Rechtslage auch eine Anpassung der Beamtenversorgung ergeben, würden die Kosten für die Änderungen im Rentenpaket weiter ansteigen und dann durch Steuermittel finanziert werden müssen.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
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Versicherungsvergleich
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