Die extremen Temperaturen der vergangenen Tage lassen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in Büros und Behörden gehörig schwitzen. Immer wieder machen daher Gerüchte und Hoffnungen unter Kollegen die Runde, dass es doch sicher so etwas wie ein verbrieftes Recht auf „Hitzefrei“ am Arbeitsplatz geben müsse.
Kein Recht auf „Hitzefrei“ – Dafür Pflichten seitens des Arbeitgebers
Die Rechtslage ist hier aber leider eindeutig. Ein Recht, bei sehr hohen Temperaturen die Arbeit niederzulegen oder gar ganz zu Hause zu bleiben, gibt es nicht. Allerdings sind Arbeitgeber und Dienstherren angehalten, für akzeptable Temperaturen am Arbeitsplatz Sorge zu tragen. Ab 26° C. sind Maßnahmen, wie der Schutz der Räume durch Jalousien oder schattenspendende Bepflanzung, ausreichend zusätzliche Klimatisierung oder das Zurverfügungstellen kühlender Getränke zwar noch nicht verpflichtend, werden aber nahegelegt. Ab eine Raumtemperatur von 30° C. sind derartige Maßnahmen obligatorisch umzusetzen. Auch Pausenräume, Teeküchen und ähnliche betriebliche Einrichtungen sind entsprechend zu kühlen. Bei einer Temperatur von 35° C. oder noch mehr gelten Arbeitsräume als den Angestellten nicht länger zumutbar. Allerdings können Ihre Vorgesetzten Ihnen dann ggf. einen anderen Arbeitsplatz zuweisen. Diese Regelungen ergeben sich in erster Linie aus §3 der Arbeitsstättenverordnung sowie Punkt 3.5 der Anhänge derselben Verordnung.
Kommunikation mit Vorgesetzten lohnt
Unabhängig von gesetzlichen Regelungen empfiehlt es sich aber, bei extremen Temperaturen mit Vorgesetzten darüber zu verhandeln, ob zum Beispiel Bekleidungsvorschriften gelockert werden können oder evtl. ein Abbau von Überstunden in Frage kommt. Schließlich lassen Konzentration und Leistungsfähigkeit bei hohen Temperaturen deutlich nach und auch Ihr Arbeitgeber hat im Normalfall wenig Interesse daran, dass Sie sich krank arbeiten. Auch der Betriebsrat hat hier Möglichkeiten, faire Regelungen für alle auszuhandeln.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
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