Zuletzt aktualisiert am 28.08.2024 um 12:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 3-4 Minuten
Die Corona-Krise ließ die Befürchtungen entstehen, dass immer mehr Selbstständige auf Dauer ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) nicht mehr leisten würden können. Doch zum allgemeinen Erstaunen trat nach Auskünften des PKV-Verbandes genau das Gegenteil ein und die Anzahl der versicherten Personen im so bezeichneten „Notlagentarif“ sank zum Ende des Jahres 2021 auf einen neuen Tiefstand.
Lediglich noch 83.500 Versicherte im brancheneinheitlichen Nottarif
Der Notlagentarif wurde als Sozialkomponente im Sommer 2013 gesetzlich eingeführt und soll Privatversicherte davor bewahren, die notwendige Absicherung zu verlieren. Aus diesem Grund werden im Tarif wesentlich niedrigere Beiträge erhoben, damit die Betroffenen nicht zu hohe Beitragsschulden anhäufen oder in die Lage versetzt werden, säumige Beträge schneller zurückzuzahlen. Der PKV-Verband bestätigte unlängst, dass sich trotz der anhaltenden Corona-Krise zum Jahresende 2021 lediglich 83,500 versicherte Personen in diesem brancheneinheitlichen Nottarif befanden. Hiermit gingen die Zahlen gegenüber dem Vorjahr um etwa 4.600 Personen, was rund 5,2 Prozent entspricht, zurück.
Die Einschätzungen der Bundesregierung, dass sich im Zuge der Corona-Pandemie von den etwa 1 Million Selbstständigen, die privat versichert seien, bis zu 290.000 Betroffene durch den Bezug einer Grundsicherung keinen regulären Krankenversicherungsschutz mehr leisten könnten, hat sich nach Aussagen des Verbandes damit nicht bewahrheitet. Den Höchststand der sich im Notlagentarif befindlichen Versicherten hätte es Ende des Jahres 2014 gegeben, als 114.400 Personen die Sozialtarifgebung in Anspruch nehmen mussten. Dass die Situation innerhalb der Corona-Krise nicht zu einem Rekordhöchststand im Bereich des Nottarifs geführt hat, erklärt der PKV-Verband mit den zügigen entgegenkommenden Angeboten der Krankenversicherer, die beispielsweise gesonderte Vereinbarungen über Beitragsstundungen ermöglicht haben.
Leistungen und Kosten des Notlagentarifs
Die Einstufung in den gesonderten Tarif erfolgt durch den Versicherer automatisch, wenn die Beitragsschulden trotz zweimaliger Anmahnung von den Betroffenen nicht entrichtet werden. In der Folge ruht dann zunächst der ursprüngliche Versicherungsschutz. Dennoch können die Versicherten grundlegende, akute Erkrankungen behandeln lassen. So besteht etwa auch ein Leistungsanspruch bei erheblichen Schmerzen sowie alle medizinischen Notwendigkeiten im Rahmen einer Schwangerschaft und einer Geburt. Das Leistungsangebot ist allerdings dennoch stark eingeschränkt und auch Privatversicherten-Card oder eventuelle Zusatzversicherungen ruhen. Die Beiträge fallen mit durchschnittlich 100 bis 120 Euro erheblich geringer aus als in den Standard- oder anderen bis dato gültigen Tarifsegmenten. Das Prinzip ist so angelegt, dass die Betroffenen möglichst zügig wieder in ihren Normaltarif gelangen.
Der verbandseinheitliche Notlagentarif baut durch die bewusst niedrig gehaltenen Beiträge keine Altersrückstellungen auf. Diese wesentliche Funktion zur finanziellen Altersvorsorge soll zusätzlicher Anreiz sein, schnellstmöglich wieder in den bisherigen Tarif zurückzukehren. Der einheitliche Beitrag wird von den jeweiligen PKV-Unternehmen kalkuliert. Anzurechnen sind dabei auch die bereits im alten Tarif gebildeten Altersrückstellungen. Höchstens 25 Prozent des Beitrages zum Notlagentarif dürfen aus diesen Rückstellungen finanziert werden. Somit gibt es für die Summe aller säumigen Versicherten keinen einheitlichen Beitrag im Bereich des Nottarifs. Eine gesonderte Variante ergibt sich im Segment der beihilfekonformen Tarife, die im § 193 (Abs. 7) des Versicherungsvertragsgesetzes geregelt sind. Da der Notlagentarif auch durch den Arbeitgeber bezuschusst werden kann, können sich die Eigenleistungen der Betroffenen zusätzlich verringern, allerdings fallen auch im Notlagentarif für die entstandenen Schulden entsprechende Säumniszuschläge an.
Forderung nach Öffnung des Standardtarifs
Im Zuge der Veröffentlichung der neuen Zahlen hinsichtlich des Notlagentarifs hat sich der PKV-Verband erneut dafür eingesetzt, den Standardtarif für alle seit dem Jahr 2009 neu Privatversicherten zu öffnen. Die Forderung sehe man beim Verband als adäquate Möglichkeit, gerade älteren Selbstständigen eine beitragsentlastende Absicherung im Sozialtarif der Privaten Krankenversicherer zu gewähren. Im Standardtarif liegen die durchschnittlichen Beiträge bei etwa 390 Euro. Von dem funktionierenden System sollten deshalb zukünftig auch die jüngeren Versicherten profitieren, die momentan im nicht so leistungsstarken Basistarif eingebunden sind. Der Bund der Versicherten (BdV) hat sich dem Anliegen des PKV-Verbandes angeschlossen.
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Weiterführende Quellen zu diesem Thema
1. Beihilferatgeber
2. Bundesgesundheitsministerium
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