Zuletzt aktualisiert am 01.03.2025 um 23:54 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Ende Oktober hat die Vereinigung Tarifgemeinschaft der deutschen Länder (TdL) den Ausschluss des Landes Berlin beschlossen, dem Senat jedoch noch eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2025 eingeräumt, bevor die Maßnahme endgültig wirksam wird. Grund für die Sanktion waren Streitigkeiten um die vom Land Berlin eingeführte Sonderzulage.
Der Berliner Senat hatte in Eigenregie eine ab kommenden Monat gültige Hauptstadtzulage für alle Kommunalangestellten und Beamten/- innen bis einschließlich der Gehaltsgruppen A 13, beziehungsweise E 13 verabschiedet. Diese Bewilligung in Höhe von 150 Euro und die Vorgehensweise des Senats gefährden nach Auffassung der Tarifgemeinschaft die einheitliche Handlungsfähigkeit der Mitgliedsländer. Die TdL forderte die Verantwortlichen in der Hauptstadt auf, die Vergütung der Zulage umgehend wieder einzustellen.
Berlin ohne aktives Mitwirkungsrecht
Damit dem Berliner Senat die Möglichkeit eingeräumt werden kann, die getroffenen Maßnahmen im Sinne der TdL wieder zu revidieren, wurde die Frist bis zum endgültigen Ausschluss des Landes auf den 31. Oktober des Jahres 2025 festgesetzt. Sollte Berlin bis dato noch oder auch erneut gegen die Regularien der Tarifvereinigung verstoßen, ist der Ausschluss endgültig. Während der eingeräumten Schonfrist gilt Berlin zwar formell als ständiges Mitglied, verfügt allerdings über kein aktives Mitwirkungsmandat mehr an den Beschlussfindungen der TdL-Versammlungen. Für den Vorstandsvorsitzenden der Tarifgemeinschaft und niedersächsischen Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) ein deutliches Signal der Vereinigung, welches für Geschlossenheit und Stärke stehe.
Es spreche für sich, dass die TdL nicht bereit sei, Verstöße gegen die eigene Satzung folgenlos hinzunehmen. Hilbers verwies darauf, dass nur der Berliner Verzicht auf ein Mitsprache- und Stimmrecht innerhalb der Tarifgemeinschaft einen sofortigen Ausschluss verhindert hätte. Bereits kurz nach dem Beschluss der TdL hatte Berlins Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz (SPD) seine in der Tarifgemeinschaft bekleidete Position als erster Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden niedergelegt. Das Amt wird zukünftig vom Hamburger Finanzsenator Dr. Andreas Dressel (SPD) bekleidet. Schon bei den Senatsgesprächen zur Einführung der Hauptstadtzulage hatte der Berliner Finanzsenator und auch Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) eindringlich vor den Folgen in Form eines möglichen Rauswurfs aus der Tarifgemeinschaft der Länder gewarnt.
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