Zuletzt aktualisiert am 14.01.2025 um 3:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
In Deutschland arbeitet die Polizei derzeit am Limit; enorme Überstunden und ein Anstieg der Kriminalität verlangen von den Beamten derzeit alles ab. Die CDU/CSU warf daher die Idee in den Raum, die Polizei mithilfe der Bundeswehr im Inland zu unterstützen. Der Wehrbeauftragte der Bundeswehr sieht diesen Einsatz jedoch äußerst kritisch und warnt sogar vor dem Einsatz der Bundeswehr in Deutschland selbst.
Soldateneinsatz „nicht im Sinne der Verfassung“
Während es sich für den Laien so anhören mag, als wäre die Idee, die Bundeswehr zur Unterstützung hinzuzuziehen, gar nicht mal so übel, wehrt sich der Wehrbeauftragte der Bundeswehr mit Händen und Füßen gegen diesen Vorschlag. Damit lehnt er ab, dass die Bundeswehr die Polizei etwas bei Terroranschlägen beistehen darf. Seine Begründung: Die Bundeswehr sei keine Personalreserve für die unterbesetzte Polizei. Dies sei ebenfalls nicht im Sinne der Verfassung. Für derlei Einsätze seien die Truppen zudem weder ausgebildet noch berufen. Während der Wehrbeauftragte noch gegen den Vorschlag der CDU/CSU wettert, überlegt diese bereits eine Gesetzesänderung vorzunehmen. So soll zumindest bei Terrorgefahr im Inland von der Bundeswehr ausgeholfen werden dürfen. Bereits seit längerem denkt man in der Union über eine solche Gesetzesänderung nach. Zudem wird gefordert, dass die Bundeswehr auch in Sachen Flüchtlingen deutlich mehr eingesetzt wird. Der Wehrbeauftragte erklärte daraufhin, dass die Kapazitäten der Bundeswehr sehr eingeschränkt seinen und man gerade einmal 185.000 Soldaten zur äußeren Sicherung habe — im Vergleich dazu wären derzeit rund 300.000 Beamte im Dienst.
Bundeswehrhilfe in Notsituationen?
In Bayern ist man sich bezüglich dieser Thematik schon recht einig. So verkündete der bayerische Innenminister, dass er definitiv für einen inländischen Einsatz der Bundeswehr in Notsituationen sei. Der Grundgedanke dahinter ist, dass die Bundeswehr in Notsituationen deutlich schneller und effektiver agieren könnte, als die Polizei. Unter sogenannten „Notsituationen“ werden vor allem Terrordrohungen und Anschläge verstanden. Um diese Ausnahme machen zu können, muss jedoch der entsprechende Paragraf im Grundgesetz geändert werden. Einzig die SPD zeigt sich von diesem Vorhaben nicht allzu begeistert. Sie wurde deshalb auch bereits mehrfach kritisiert.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- dw.com – SPD-Spitze gegen Bundeswehreinsatz im Inland
- faz.net- Wehrbeauftragter: Bundeswehr ist keine Reservepolizei
- tagesspiegel.de – Frank-Walter Steinmeier stoppt Ursula von der Leyen
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