Zuletzt aktualisiert am 08.12.2024 um 7:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Lediglich etwa 25 Prozent der Beschäftigten im öffentlichen Dienst verfügen über eine Diensthaftpflichtversicherung. Ein durchaus überraschendes Ergebnis, welches das Resultat einer repräsentativen Umfrage im Auftrag eines Online-Vergleichsportals ergab. Wie wichtig eine Diensthaftpflichtversicherung für Beamte/- innen und Angestellte des öffentlichen Dienstes werden kann, wird offensichtlich mehrheitlich außer Acht gelassen.
Wesentliche Absicherung für viele Berufsgruppen
Die private Haftpflichtversicherung gilt bundesweit als elementar wichtigster Schutz. Doch auch im Dienst sind Handlungsfolgen mit verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden jederzeit möglich. Das kann erhebliche Auswirkungen für die Betroffenen haben, denn während der Dienstzeit greift die Privathaftpflicht nicht und je nach vorliegenden Sachverhalt kann der Arbeitgeber bei grob fahrlässigem Verhalten Regressforderungen stellen, die in vielen Fällen schnell einen finanziellen Ruin verursachen. Besonders bei Personenschäden betragen nach statistischen Angaben die Schadensfolgen schnell mehrere Hunderttausend Euro.
Die Handlungsart der Fahrlässigkeit wird in vier Sparten unterschieden. Diese sind die leichte, die mittlere und die grobe Fahrlässigkeit sowie der Vorsatz. Bereits ab der mittleren Fahrlässigkeit, welche beispielsweise dann zum Tragen kommt, wenn die gebotene Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen wird, besteht auch für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zumindest schon eine Teilhaftung. Fehler sind menschlich und vor Fehlverhalten ist niemand geschützt. Gerade in verantwortungsvollen Aufgabenfeldern und verschiedensten Berufsgruppen wie bei der Feuerwehr, der Polizei, aber auch im Lehramt, bietet eine Diensthaftpflichtversicherung einen wesentlichen Schutz.
Sinnvoller Versicherungsschutz mit geringen Beiträgen
Die unterschiedlichen Tarife der Versicherer sind mit verschiedenen Versicherungsumfängen, Deckungssummen oder Zusatzbausteinen erhältlich und kosten meist nur wenige Euro im Monat. Es gibt Policen, in denen eine Selbstbeteiligung vereinbart werden kann oder die sich an spezielle Berufsgruppen wie zum Beispiel Beamtenanwärter wenden. Grundsätzlich versucht der Dienstherr zwar seine Beschäftigten, soweit es irgendwie möglich erscheint, aus der Haftung zu nehmen, doch schnell können entstehende Schäden ein finanzielles Problem darstellen, welches durch eine Diensthaftpflichtversicherung in jedem Fall schnell zu regulieren ist.
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Weiterführende Quellen zu diesem Thema
1. Deutsche Beamtenversorgung
2. Nürnberger Versicherungen
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