Zuletzt aktualisiert am 22.01.2025 um 7:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Für die 2,3 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei den Kommunen und dem Bund konnte innerhalb der dritten Verhandlungsrunde in Potsdam ein Tarifabschluss erzielt werden. Nach schier endlosem Ringen und unter Androhung weiterer Arbeitsniederlegungen, welche besonders den Gesundheitsbereich getroffen hätten, lenkten die Arbeitgebervertreter schließlich ein.
Der von den Gewerkschaften und dem Beamtenbund als „Corona-Kompromiss“ bezeichnete Tarifabschluss gilt bei den Arbeitnehmervertretern unter Berücksichtigung der aktuellen Situation als bestmögliches Verhandlungsergebnis. Generell erhalten die Beschäftigten Lohnsteigerungen bis zu 4,5 Prozent bei einer Gesamtlaufzeit von 28 Monaten. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verwies darauf, wie wichtig es gerade dem Bund war, die besonderen Leistungen spezifischer in der Krise stark belasteter Berufsgruppen nochmals gesondert zu würdigen. In den Pflegeberufen betragen die Lohnsteigerungen deshalb bis zu 8,7 Prozent und bei den Intensivpflegekräften sogar bis nahezu 10 Prozent. Zusätzlich einigte man sich in diesem Sektor auf die Zahlung einer weiteren „Corona-Prämie“, welche für die unteren Lohngruppen 600 Euro, für die mittleren Einkommensstufen 400 Euro und für die oberen Gehaltsstufen 300 Euro betragen soll. Auszubildende erhalten 225 Euro Einmalprämie (auf Bundesebene 200 Euro).
Das hohe Engagement wird honoriert
Nach Auffassung der Gewerkschaft ver.di werden das hohe Engagement und die Einsatzbereitschaft der Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit dem Tarifabschluss entsprechend gewürdigt. Die wesentlichen Eckdaten im Überblick:
- Zum 1. April 2021 steigen die Löhne und Gehälter um 1,4 Prozent (mindestens 50 Euro)
- Weitere Lohnsteigerung zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent
- Jeweils 25 Euro mehr Vergütung für Auszubildende
- Gesonderte Steigerungen für Pflegekräfte (70 Euro Pflegezulage ab dem März 2021, nach einem Jahr Erhöhung auf 120 Euro)
- Steigerung der Zulage für den Bereich der Intensivmedizin auf 100 Euro mtl.
- Steigerung der Wechseldienstschichtzulage auf 155 Euro mtl.
- Pflegekräfte in Altenheimen erhalten 25 Euro mehr und werden hiermit den Kräften in kommunalen Krankenhausbetrieben gleichgestellt
- Arbeitszeitangleichung Ost-West: Zum 1. Januar 2023 sinkt die Arbeitszeit im Osten und entspricht dann dem Westniveau
Weiterführende Quellen zu diesem Thema
1. dbb.de – Tarifeinigung mit Bund und Kommunen – Corona-Kompromiss im öffentlichen Dienst
2. ver.di
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