Nach einer aktuellen Analyse des Tarifarchivs des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institutes der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) verdienen Auszubildende im Öffentlichen Dienst recht ordentlich. Grundsätzlich liegen die Ausbildungsvergütungen in der Bundesrepublik je nach Region und Branche zwischen 610 und 1.580 Euro im Monat. Der Öffentliche Dienst rangiert hierbei im oberen Drittel.
Erhebliche regionale Differenzierungen
Einzelne in Tarifverträgen geregelte Ausbildungsentgelte unterscheiden sich zunächst nach der jeweiligen Branche und dem Ausbildungsjahr. Außerdem ergeben sich in vielen Bereichen starke regionale Unterschiede. So zeigt die aktuelle Analyse von 16 verschiedenen Tarifbranchen, welche vom Institut ausgesucht wurden, eine zunächst in drei Gruppen einzuordnende Vergütung für das erste Ausbildungsjahr. An erster Stelle rangiert hierbei die Metall- und Elektroindustrie, welche in den meisten Regionen über 1.000 Euro im Monat gewährt. Dahinter platzieren sich Ausbildungsvergütungen von 900 bis 1.000 Euro monatlich, die im Banken- und Versicherungssegment, im Öffentlichen Dienst, in der Druckindustrie, bei der Deutschen Bahn AG und in der chemischen Industrie gezahlt werden.
Immer noch gibt es enorme regionale Schwankungen zwischen den Vergütungen in Ost- und Westdeutschland. So erhält beispielsweise ein Auszubildender im Kfz-Gewerbe des Landes Thüringen im letzten Lehrjahr eine monatliche Vergütung von 710 Euro und ein Lehrling im Bauhauptgewerbe in Westen der Bundesrepublik 1.475 Euro. Die Ausbildungsvergütungen des Öffentlichen Dienstes befinden sich mit 1.064 Euro beim Bund und den Kommunen sowie 1.041 Euro bei den Ländern im oberen Segment der Skala. Neben dem West-Ost-Gefälle sind auch brancheninterne Unterschiede im Nord-Süd-Bereich erkennbar. Bundeseinheitliche Regelungen der Tarife gibt es nur in wenigen Branchen.
Gesetzliche Vorgabe
Die großen Unterschiede bei den Ausbildungsvergütungen innerhalb der Bundesrepublik stoßen auf die gesetzliche Vorgabe, die besagt das Lehrlinge angemessen entlohnt werden müssen. Die Rechtssprechung besagt, dass mit fortschreitender Berufsausbildung (mindestens jährlich) die Vergütungen entsprechend ansteigen sollten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) sieht anhand von juristischen Entscheidungen eine Mindestgrenze von 20 Prozent unterhalb des Tariflohnes für die Auszubildenden als bindend an. Ferner seien Überstunden entsprechend zu vergüten oder anhand entsprechender Freizeitgewährung abzugelten.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- WSI – WSI-Tarifarchiv: Ausbildungsvergütungen zwischen 610 und 1.580 Euro je nach Branche und Ausbildungsjahr
- haufe – Auszubildende im öffentlichen Dienst verdienen vergleichsweise gut