Zuletzt aktualisiert am 16.09.2024 um 0:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Umbruchstimmung in NRW. Nach eigenen Angaben soll demnächst das Dienstrecht in Nordrhein-Westfalen modernisiert werden. Zu den angedachten Maßnahmen sollen Änderungen des Besoldungs-, sowie Versorgungsrechts und Dienstrechtes gehören. Eine maßgebliche Änderung betrifft die Verrechnung des Weihnachtsgeldes, das nun als Bestandteil des Gehaltes ausgezahlt werden soll.
Ziel: Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Ein großer Punkt auf der Modernisierungsliste ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die für beide Partner ermöglicht werden soll. Maßnahmen sind hierbei vor allem flexiblere Arbeitszeiten und die Möglichkeit, sich vom Dienst für eine bestimmte Zeit freistellen lassen zu können. Von den Änderungen betroffen sind in NRW etwa 347.000 Beamte und Beamtinnen. Bei der Freistellung vom Dienst können sich Beamte im Landesdienst ab sofort bis zu 15 Jahre, statt ehemals 12, freistellen lassen. Vor allem bei der Versorgung kranker Familienmitglieder oder wegen der Kindererziehung ist die Möglichkeit sich freistellen zu lassen äußerst entlastend. Nach der Freistellung bleibt ein fester Rückkehranspruch bestehen und sichert so den Arbeitsplatz.
Frauenförderung, Fortbildung und Fachkräftesicherung
Trotzdem die Gleichberechtigung mittlerweile überall großgeschrieben wird, hapert es zumeist noch an der Umsetzung. Diese will NRW mit der Modernisierung verbessern. Die Karrierechancen für Frauen sollen maßgeblich verbessert werden, ebenso soll der öffentliche Dienst in NRW attraktiver gestaltet werden und die Laufbahngruppenstruktur an den Hochschulen angepasst werden. Insgesamt hat NRW sich zum Ziel gesetzt wieder ein attraktiver Arbeitgeber zu sein und sich im Kampf um junge Fachkräfte zu behaupten. Auch die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sollen verbessert werden. So soll ab sofort jeder Beamte einen Anspruch auf Fortbildung haben und sich permanent verbessern.
Sonderzahlungen als Bestandteil des Gehaltes
Eine weitere Neuerung in NRW ist, dass Sonderzahlungen nun zum Gehalt gezählt werden sollen. Das bedeutet, dass beispielsweise das Weihnachtsgeld jedoch als Gehaltsbestandteil gezahlt wird. Zudem sollen die Zulagen von langjährigen Polizisten, Feuerwehrleuten, Justizangestellten und beim Verfassungsschutz Beschäftigte wieder ruhegehaltsfähig werden. Hinzu kommt, dass die Gehälter der Justizwachtmeister verbessert werden sollen. Auch soll zukünftig ein Anspruch auf Versorgungsauskunft gelten. Alles in allem macht NRW einen Schritt auf seine Beamten zu.
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