Die Fürsorgepflicht in Form einer Beihilfeleistung zur Gesundheitsversorgung gewährt den Beamten/- innen, deren Angehörigen also zumeist den Ehegatten oder der Gattin sowie den Kindern und den Pensionären einen Leistungsanspruch. Während die gesetzliche Krankenversicherung eine Art Grundsicherung mit Regelleistungen darstellt, ist das Versorgungsniveau der Beihilfe als hochwertiger anzusehen. Zu den individuellen Beihilfeleistungen gehören:
- Krankenhausbehandlungen
- detaillierte Abrechnungen nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)
- schnelleres Profitieren von modernen medizinischen Innovationen
- ärztliche Behandlungen in Privatkliniken
- medizinische Leistungen ohne Zuteilungen oder Budgets
- tatsächliche Aufwendungen für Zahnersatz sind erstattungsfähig
Weitere wichtige Punkte im Rahmen der Beihilfe sind:
- hohe Leistungsgewährung bei Hörgeräten
- im Zusammenhang mit Zahnarztleistungen werden auch Implantate berücksichtigt
- Berechnung von Heilpraktiker-Leistungen
- Zweibettzimmerwahl und Chefarztleistungen können als Wahlleistungen ergänzt werden
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Weiterführende Quellen zu diesem Thema
1. Beihilferatgeber
2. Bundesgesundheitsministerium
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