Am 22. September einigte sich die Konferenz der jeweiligen Gesundheitsminister der Länder und das Bundesgesundheitsministerium auf einen gemeinsamen Beschluss zum Vorgehen bei coronabedingten Entschädigungszahlungen. Demnach werden Ungeimpfte, die sich aufgrund der Kontaktsituation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in Quarantäne begeben müssen, ab dem 1. November keine Lohnfortzahlungen mehr erhalten.
Ende der staatlichen Unterstützung
Die einheitliche Regelung soll vor allem Rechtssicherheit schaffen, erhöht aber vor allem den Druck auf ungeimpfte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Das Ende der staatlichen Unterstützung beruht auf der Ableitung des § 56 (Absatz 1, Satz 4) des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), wonach keine finanziellen Entschädigungen für einen Verdienstausfall zu leisten sind, wenn eine empfohlene Impfung am allgemeinen Aufenthaltsort des oder der Betroffenen eine durch Corona bedingte notwendige Quarantäne hätte verhindern können. Nach Auffassung der politisch Verantwortlichen hätte mittlerweile jede/r Beschäftigte ein entsprechendes Impfangebot in der Bundesrepublik wahrnehmen können. Ausgenommen von der neuen Bestimmung sind weiterhin alle Personen, für die keine öffentliche Impfempfehlung vorliegt oder die durch ein ärztliches Attest nachweisen können, dass eine Corona-Schutzimpfung aus medizinischen Gründen nicht angeraten ist.
Kontroverse Resonanz hinsichtlich der Neuregelung
Während der noch amtierende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die neue einheitliche Regelung als richtigen Schritt verteidigt und der Ansicht ist, dass sich nun viele Ungeimpfte von der Notwendigkeit einer Corona-Schutzimpfung überzeugen ließen, sehen andere die Maßnahme als eine offenkundige Impfpflicht durch die Hintertür. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach (SPD) befürchtet, dass nun viele Arbeitnehmer/- innen die gesetzten Corona-Quarantäneauflagen schlichtweg nicht mehr befolgen werden. Der Vorsitzende der Freien Wähler in Bayern, Hubert Aiwanger will die Regelung vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen, da er an einer Durchsetzbarkeit zweifelt.
Viele Sozialverbände und die etliche Gewerkschaften sehen die Maßnahme ebenfalls äußerst kritisch, da eine so erwirkte versteckte Impfpflicht die Arbeitnehmer/- innen faktisch zu unwahren Angaben veranlassen könnte und die allgemeine Situation im Zusammenhang mit den fortan kostenintensiven Testungen das eigentliche Infektionsgeschehen ohnehin verfälschen würde. Beamte und Beamtinnen könnten von der Neuregelung aufgrund der rechtlichen Besonderheit ausgenommen sein. Eine entsprechende Prüfung sei derzeit noch notwendig, wie einige Pressestellen verschiedener Landesgesundheitsministerien verlauten ließen.
Reisen und selbst verschuldete Quarantäne
Vorläufig bis zum 31. Dezember dieses Jahres gelten ebenfalls noch die Bestimmungen der Lohnfortzahlungen bei Reisen in entsprechend klassifizierte Risikogebiete. Neben den erlassenen deutlichen Reiseerleichterungen für Geimpfte und Genesene gelten bei Einreise aus Hochsicherheitsgebieten Quarantänebestimmungen von 10 Tagen oder aus Coronavariantengebieten von 14 Tagen, die nur durch entsprechende Nachweise verkürzt werden können. Die wissentliche Reise von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in derartige Risikogebiete stellt ein schuldhaftes Handeln im Sinne der Entgeltfortzahlungsregelungen dar und begründet nach § 616 BGB keinen Anspruch auf Lohnfortzahlungen.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema
1. Haufe – Lohnfortzahlung bei Quarantäne nur noch für Geimpfte
2. NTV, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Süddeutsche Zeitung
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