Zuletzt aktualisiert am 27.09.2023 um 15:46 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 1-2 Minuten
Ein Vermessungstechniker kämpft um sein Recht; Aufgrund der berufsmäßigen Aussetzung des Sonnenlichtes, plädiert er darauf, dass der Hautkrebs als Berufskrankheit anzuerkennen sei. Bei ihm war bereits 2005 heller Hautkrebs diagnostiziert worden, welchen Verwaltungsgericht Koblenz jedoch nicht als berufsbedingt anerkannte.
Was ist eigentlich eine Berufskrankheit?
Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung oder Beeinträchtigung, die durch das Ausüben bestimmter Berufe bedingt ist. Alle Berufskrankheiten sind in der sogenannten Berufskrankheiten-Liste vermerkt und basieren auf fundierten medizinischen Studien. Eine Erkrankung muss bestimmte Kriterien erfüllen, um in diese Liste aufgenommen werden zu könne. In bestimmten Einzelfällen jedoch, kann eine Erkrankung wie eine Berufskrankheit gehandhabt werden.
Vermessungstechniker sind berufsbedingt häufig Sonnenstrahlung ausgesetzt
Nachdem der Vermessungstechniker 2013 den Beruf aufgrund des Hautkrebses niederlegen musste, klagte er gegen die Stadt in der er im Außendienst tätig war. Bei Ihm war wohl bereits in 2005 heller Hautkrebs diagnostiziert worden, der sich seiner Meinung nach aufgrund der Arbeit im Freien, verschlimmerte. Als Krankheitsgrund sah er die ultraviolette Sonnenstrahlung. Die Stadt lehnte diese Klage jedoch ab, da in der Berufskrankheiten-Liste Hautkrebs lediglich aufgrund von direktem Kontakt mit Ruß, Teer, Anthrazen oder ähnlichen Stoffen gelistet sei. Die Gegenklage die der Vermessungstechniker daraufhin erhob, proklamierte seine Erkrankung wegen ionisierender Strahlung, doch auch diese wurde abgelehnt.
Ablehnungsgrund: Sonnenlicht ist keine ionisierende Strahlung!
Abgelehnt wurde aufgrund der Tatsache, dass die Erkrankung nicht auf wissenschaftlich fundiertem Wissen basiert, denn laut Bundesamt für Strahlenschutz würde keinerlei ionisierende Strahlung die Erde erreichen. Diese würde von den oberen atmosphärischen Schichten abgefangen und wären so kein Grund für die Erkrankung des Klägers. Bei diesem Rechtsstreit hatte der Kläger also keinen Erfolg, dennoch gibt es aber vielleicht in Zukunft einen Lichtblick, denn es wird darüber verhandelt, ob man durch ultraviolettes Licht verursachten Hautkrebs nicht doch in Einzelfällen als Berufskrankheit anerkennt. Das wird dem Kläger jedoch leider nichts mehr nützen, denn es wird immer nur nach dem aktuellen Recht geurteilt und nicht nach dem kommenden. Auch als Dienstunfall deklariert hat der Vermessungstechniker mit seiner Klage kein Glück, denn die Diagnose des hellen Hautkrebses liegt bereits fast 10 Jahre zurück. Es bleibt also nur zu hoffen, dass das Verwaltungsgericht in Zukunft eine bürgerfreundlichere Regelung für solche Fälle anpeilt.