Zuletzt aktualisiert am 28.02.2025 um 23:54 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
In Bremen wurden augenscheinlich rund 1.500 Lehrer zwischen den Jahren 2003 und 2015 zu Mehrarbeitsleistungen verpflichtet, die nicht vom Land vergütet worden sind. Exemplarische Musterklagen von zwei Pädagoginnen vor dem Verwaltungsgericht Bremen hatten Erfolg und bestätigten den Entschädigungsanspruch.
Nach dem Gerichtsentscheid sieht die Bildungsbehörde unter Führung von Senatorin Claudia Bogedan (SPD) nun akuten Handlungsbedarf. Nach ersten Schätzungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sind mindestens 1.500 verbeamtete und angestellte Lehrkräfte betroffen, die nun auf eine Entschädigung hoffen dürfen. Durch die zu erwartenden Millionenausgaben dürfte sich die bereits angespannte finanzpolitische Situation der rot-grün-roten Landesregierung weiter verschlechtern.
Unterrichtskonten sollten Ausgleich sichern
Die zwei Klägerinnen gehörten zu den Betroffenen des beschriebenen Zeitraums und waren seinerzeit unter 50 Jahre alt. Per Senatsverordnung wurde ihnen auferlegt für einen befristeten Zeitraum von 2 Jahren mindestens eine Stunde wöchentlich mehr zu unterrichten. Eine Entschädigung für die Mehrarbeit sollte zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die entsprechende Verordnung besagte, dass zu diesem Zweck sogenannte Unterrichtskonten angelegt werden sollten, um die Mehrarbeitsstunden zu dokumentieren. Der Zeitpunkt für die Ausgleichsleistungen wurde im Rahmen einer Altersermäßigung festgesetzt.
Als in den nachfolgenden Jahren die ersten Lehrer mögliche Stundenreduzierungen in Anspruch hätten nehmen können, ging die Bildungsbehörde von neuen rechtlichen Voraussetzungen aus und berief sich darauf, dass die für den geltenden Zeitraum erlassenen Verordnungen als ausgelaufen anzusehen seien. Damit wären damals geltende Vereinbarungen hinfällig und nicht mehr zu begründen. Ferner verwies die Behörde auf eine bereits bestehende Reduzierungsmöglichkeit für Lehrkräfte innerhalb der Altersermäßigung.
Verwaltungsgericht stellt Pflicht zur Ausgleichsregelung fest
Das Verwaltungsgericht Bremen folgte der Argumentation der Behörde nicht und mahnte in deutlicher Form die Schaffung einer Ausgleichsregelung an, zumal die damaligen Datenerhebungen zur Mehrarbeit erhebliche Mängel aufwiesen. Nach Angaben der zuständigen Senatssprecherin soll nun in Kooperation mit den Gewerkschaften und den Personalräten der Schulen eine einvernehmliche Vereinbarung erarbeitet werden. Eine Berufung gegen das Verwaltungsgerichtsurteil wird es nach Angaben der Bildungsbehörde nicht geben. Die Entschädigung für die geleistete Mehrarbeit soll in verschiedenen Formen gewährt werden, beispielsweise anhand von finanziellen Zuwendungen oder einem früheren Ausscheiden zum Ende des Berufslebens.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- sueddeutsche.de – Land Bremen muss Lehrer für Mehrarbeit entschädigen
- butenunbinnen.de – Bremen muss offenbar mindestens 1.500 Lehrer entschädigen
- weser-kurier.de – Bremen muss Lehrer entschädigen
Bewertung abgeben
( Abstimmen)