29 .05.2015 — Endlich tut sich etwas in NRW. Zwei Beamte klagten nun gegen die Altersgrenze und bekamen Recht. Aufgrund der nicht eindeutig geregelten Grenzen, wurde die Altersgrenze für verfassungswidrig erklärt. Im Umkehrschluss haben nun viele betroffene Beamte gute Chancen auf Erfolg bei einer Klage.
40. und nicht älter
Beim Präzedenzfall ging es um zwei Lehrer, die vom Angestelltenverhältnis nach 10 Jahren Arbeit in das Beamtenverhältnis wechseln wollten und deshalb einen Antrag stellten. Allerdings wurde dieser aufgrund ihres Alters abgelehnt. In Nordrhein-Westfahlen ist es nämlich tatsächlich so, dass man nicht mehr verbeamtet werden kann, wenn man das 40. Lebensjahr erst einmal überschritten hat. Geschrieben steht das in der Laufbahnverordnung des Bundeslandes, doch das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Regelung aus formalen Gründen für verfassungswidrig. Laut Verfassungsgericht seien die Grenzen zwar rechtens, allerdings könne das Bundesland nicht pauschal Bürger wegen ihres Alters diskriminieren.
Altersgrenze verletzt das Grundgesetz
Aufgrund dieser Klage muss NRW nun sein Beamtengesetz überarbeiten, denn laut Verfassungsgericht ist es mit einer bloßen Verordnung nicht getan. Das derzeitige Gesetz verstoße eindeutig gegen das Grundgesetz der Altersdiskriminierung. Solch eine Ausnahme dürfe nur bei Arbeit gemacht werden, die eine extreme körperliche Fitness fordert und deshalb aufgrund des Alters nicht mehr ausgeübt werden kann. Das beste Beispiel hierfür sind Feuerwehrleute oder Polizisten, denn bei diesen Berufsgruppen muss eine gewisse Leistungsfähigkeit gegeben sein. Auch darf dieses Grundgesetz umgangen werden, wenn kein einigermaßen gleiches Verhältnis zwischen Arbeitszeit und der Zeit im Ruhestand erkennbar ist. Doch im gegebenen Fall der beiden Angestellten, die bereits 10 Jahre uneingeschränkt zur Verfügung standen, sein eine Altersdiskriminierung unzulässig.
Betroffene Angestellte sollen klagen
Aufgrund dieser neuen Entwicklung rät der Beamtenbund allen betroffenen Angestellten schnellst möglichst zu handeln und einen Antrag auf Übernahme zu stellen. Auch deutlich ältere Beamte hätten laut Beamtenbund reelle Chancen auf eine Übernahme. Noch im gleichen Atemzug fordert der Beamtenbund auch die komplette Abschaffung der Altersgrenze. Ob dies wirklich der Fall sein wird, ist mehr als fraglich.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
academics.de – Höchstaltersgrenze unzulässigBewertung abgeben*
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