Kontakt

Nutzen Sie unseren kostenfreien Versicherungsvergleich für Beamte und Beamtenanwärter

06202 97827-79 E-Mail

ÖffnungszeitenMontag bis Freitag 8.30 bis 17.30 Uhr

Das Original Beamteninfoportal

Über 15.000 Beamte vertrauen
jährlich unserer Fachkompetenz

WbV Onlinemakler GmbH Siegel seit 2003
Lehrer

Wie hart darf ein Lehrer bestrafen?

Strafarbeit
Sep
28
2015

Schüler schreibt Strafarbeit; Bild: Klaus Eppele - Fotolia

Manche Kinder würde man als Pädagoge sicherlich allzu gern übers Knie legen um ihnen Manieren einzubläuen, doch der Handlungsspielraum der einem Lehrer bei der Bestrafung seiner Zöglinge gewährt wird, ist äußerst begrenzt. Gut, meinen die einen Eltern, zu lasch finden die anderen. Doch was ist tatsächlich erlaubt und was fällt eindeutig außerhalb des Zuständigkeitsbereiches eines Lehrers?

Disziplinlosigkeit an deutschen Schulen?

Fragt man die Lehrerschaft wie es in ihren Klassen um Disziplin und höfliche Umgangsformen bestellt ist, hört man viele stöhnen. Mehr als die Hälfte der befragten Lehrer findet, dass die Respektlosigkeit deutlich zugenommen hat und wissen sich nur in den seltensten Fällen wirklich dagegen zu wehren. Einige von ihnen lassen seitenlange Strafarbeiten schreiben, beordern die Schüler zum Nachsitzen oder lassen Geld in die Klassenkasse zahlen. Doch was davon darf ein Lehrer tatsächlich?

Die altbekannten Strafen

Ohrfeigen und körperliche Gewalt gehören ja zum Glück schon längst nicht mehr zum Schulalltag dazu. Wird ein Lehrer dennoch handgreiflich, macht er sich wegen Körperverletzung strafbar. Tatsächlich sind auch solche Strafmaßnahmen wie „beim Kaugummi kauen zahlst du 10 Cent in die Klassenkasse“ eigentlich verboten. Angewendet werden dürfen diese Sanktionen nur, wenn Lehrer, Eltern und Schüler damit einverstanden sind. Auch klassische Vorführaktionen einzelner Schüler vor der Klasse sollen tunlichst unterlassen werden. Hierzu gehört beispielsweise das alleine in der Ecke sitzen. Generell soll eine Strafe in Deutschland einen pädagogischen Zweck erfüllen und einen Lernerfolg mit sich bringen. Unter diese Kategorie fällt auch die klassische „Du schreibst das jetzt 100“ Strafe. Ebenfalls sollte man als Lehrer die Finger von sogenannten Kollektivstrafen lassen, da diese auch immer Unschuldige betreffen und ist ebenfalls als pädagogisch fraglich einzustufen.

Eltern sind gespalten

Abgesehen von über fürsorglichen Helikopter-Eltern, die ihr Kind auf Schritt und Tritt vor allem beschützen wollen, sehen viele Eltern das Thema Erziehung eher lockerer. Die meisten Eltern erwarten sogar von den Lehrkräften, dass sie ein eher strenges Regiment führen. Vermutlich, weil sie es aus ihrer Schulzeit nicht anders kennen und es, wie es immer so schön heißt „nicht geschadet hat“. Das richtige Maß in puncto Strafmaß zu finden ist als Lehrer sicherlich kein leichtes Unterfangen. Dennoch sollte man des Öfteren einfach tief durch atmen, anstatt den Kindern sinnlose Schreibarbeit aufzubrummen.

Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
  1. focus.de : Das dürfen Lehrer nicht
  2. rataufdraht.orf.at : Schule – was ist erlaubt, was nicht?
Sending

Bewertung abgeben*

0 (0 Abstimmen)