Im Doppelhaushalt 2019/2020 des Hamburger Senats plant die Regierung der Freien- und Hansestadt weniger Finanzmittel für die Bezahlung der Lehrkräfte ein. Die im Haushalt angenommenen Personalkosten liegen mit 53.800 Euro pro Lehrer rund 1.800 Euro unter den Werten des Jahres 2017. Über die Budgetplanungen des Senats entfachte in der Bürgerschaft eine Kontroverse.
Kleine Anfrage der CDU-Fraktion
Die schulpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Birgit Stöver, wollte detailliertere Angaben zu den Finanzplanungen des Senats in Erfahrung bringen und reichte im Rahmen einer Kleinen Anfrage entsprechende Inhalte zur Thematik in die Hamburger Bürgerschaft ein. Der Senat begründete in Folge der Diskussion die Budgetkürzungen mit der schrittweisen Verjüngung der Lehrerschaft. Um trotz einer gewissen Prognoseunsicherheit, Überveranschlagungen im Haushalt zu vermeiden, sei ein Risikoabschlag beim schulischen Personalkörper vorgenommen worden. Im Ergebnis stehe, dass mehr jüngere Lehrer mit geringeren Bezügen, älter und besser verdienende Lehrer ersetzen werden, so die Antwort des Senats.
Grundsätzlich bestehen große Differenzen zwischen dem Verdienst von jüngeren und älteren Lehrkräften. Die Einstiegsbesoldung an den Grundschulen liegt bei 3.617 Euro (mögliche Zuschläge nicht eingerechnet) und an den Gymnasien bei 4.045 Euro. Während der Dienstzeit einer Lehrkraft steigen die Bezüge an den Grundschulen auf bis zu 4.553 Euro und am Gymnasium oder den Stadtteilschulen auf bis zu 5.051 Euro. Diese Angaben beziehen sich nur auf die Grundzahlungen. Durch Beförderungen oder die Übernahme von zusätzlichen Aufgabengebieten sind auch höhere Zahlen möglich. Peter Albrecht von der Hamburger Schulbehörde sieht die Senatsberechnungen als erklärbar an, da jüngere Lehrkräfte oder auch Neulehrer zunächst keine zusätzlichen Aufgaben übernehmen werden oder unmittelbar Beförderungen erfahren.
Gefahr der Nachbesserungen
Birgit Stöver (CDU) sieht das anders. Durch derartige Haushaltsplanungen bestehe die Gefahr von Nachbesserungen. Schon in diesem Jahr musste der Senat 123 Millionen in den veranschlagten Haushalt nachinvestieren. Die momentane Steuereinahmesituation sei äußerst positiv und gewährleiste ausreichende Mittel für den Bildungssektor. Nach Auffassung Stövers ist die Verjüngung der Lehrerschaft natürlich gegeben, aber sie gehe nicht von einem derartig vom Senat erwarteten Umfang aus. Auch der Landesrechnungshof hatte die Haushaltsplanungen des Senats gerügt, da der einzuleitende Personalzuwachs im Bildungsbereich sich nicht schlüssig aus diesem ableiten lasse. Seitens der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stießen die Haushaltsplanungen des Senats auf scharfe Kritik. Hamburg müsse dem Wettbewerb um ausreichenden Nachwuchs im Lehrerbereich Rechnung tragen.