Nebenberufliche Tätigkeiten spielen nicht nur in der freien Wirtschaft eine wichtige Rolle. Selbst ein Großteil der Beamten im öffentlichen Dienst macht davon Gebrauch. Die Gründe sind nicht immer finanzieller Art. Es geht auch um gesellschaftliche Anerkennung oder um die Selbstverwirklichung über den Beruf hinaus. Mal ehrlich, welcher Mathematiklehrer hat noch nie Nachhilfe gegeben?
Privatstunden, die auch finanziell nachhelfen
„Ich unterrichte Mathematik in der gymnasialen Oberstufe und möchte Ihr Kind sicher bis zum Abitur begleiten“. So oder ähnlich könnte das Motto eines routinierten Pädagogen lauten, der mit einem attraktiven Nebenverdienst rechnet. Ein gefundenes Fressen nicht nur für G8-gestresste Eltern. Die Aussicht auf eine paar Punkte in einem Fach, das den meisten Kindern — und Eltern – zuwider ist, macht generös. Sie geben die Verantwortung für ihre Sprösslinge einfach ab in pädagogisch erfahrene Hände. Diejenigen, die nicht von Dyskalkulie aber Legasthenie geplagt sind, wetteifern schließlich um die Gunst von Philologen. Hyperaktive Kinder landen beim Systemischen Lerntherapeuten. Lern- und Entwicklungsschwierigkeiten — was für ein unerschöpfliches Angebot für Pädagogen, die sich nicht ausgelastet fühlen.
Sprachkenntnisse für Ausländer
Das Flüchtlingsproblem macht es möglich. Der Erwerb von Grundkenntnissen in Deutsch, der sichere Umgang mit der deutschen Sprache oder Konversationskurse für Ausländer lassen Sprachschulen wie Pilze aus deutschem Boden sprießen. Gesucht sind Pädagogen, die sich auskennen. Ein Ferienkurs hilft nicht nur dem Sprachunkundigen beim Sprechen, Lesen und Formulare ausfüllen, sondern füllt auch kräftig die Urlaubskasse des Dozenten. Um allerdings im heißersehnten Ausland dann mitreden zu können, wäre ein Sprachkurs von Vorteil, der beiden Seiten nützlich ist.
„Biete Deutsch, suche Chinesisch“
Lektoren für Schulbücher
Schulbücher werden alle paar Jahre neu aufgelegt und je nach Bildungsplan wieder umgeschrieben. Der Rat Praxis erprobter Kollegen und Kolleginnen ist dann wieder einmal gefragt,um aus nüchternen Lehrplänenein attraktives Lernprogrammfür die Lernenden zu entwickeln. Fachdidaktiker werden so zu Beratern neuer Schulkonzepte und erweitern das Team der Autoren im Schulbuchverlag. Ihre Erfahrungswerte aus der Schule sind beim Erstellen der Unterrichtsmaterialien sehr geschätzt. Am Ende wird die Schule zum Testgebiet erklärt und das Entwickelte auf Qualität und Funktionalität geprüft.
Dieser Nebenverdienst ist nicht unbedingt lukrativ — aber einmal im Leben namentlich im Impressum eines erfolgversprechenden Buches zu erscheinen — das hätte doch was!
Ein Job im Ausland
Sind Sie im innerdeutschen Schuldienst fest verbeamtet oder angestellt mit einem unbefristeten Vertrag? Haben Sie sich auf besondere Weise bereits im Dienst qualifiziert? Lieben Sie die Begegnung mit fremden Ländern und Kulturen? Dann sind Sie vielleicht die/der Richtige, die/der sich auf den Weg macht, um die schulische Versorgung deutscher Kinder im Ausland zu sichern. Das Angebot zum Beispiel an deutschen internationalen Schulen ist breit gefächert. Es reicht von Abu Dhabi über Lima bis nach Zagreb. Und es verspricht die individuelle Förderung nach deutschen Lehrplänen – mit einer kleinen Aussicht auf das üppige Tropengrün Thailands oder die raue Wildnis der Outbacks im unglaublich spannenden Australien ….
Mediatoren gesucht!
Absolvieren Sie eine Weiterbildung in Systemischer Beratung und Therapie! Damit könnten sich neue Handlungsperspektiven für Sie eröffnen. Sie aktivieren nebenbei Ihre Ressourcen undentdecken vielleicht ungeahnte neue berufliche Lösungen. Sie arbeiten nebenbei als Honorarkraft und begleiten z.B. Familien in ihrem Entwicklungsprozess. Ein interessanter, spannender und erfolgsversprechender Nebenverdienst als Vermittler in einem Kommunikationsprozess!
Wurde Ihr Interesse geweckt, dann lohnt sich der Blick auf die folgende Information über nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten von Beamten. Die Ausübung von Nebenjobs für Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist nämlich stark reglementiert.
Nicht genehmigungspflichtig nach § 100 BBG sind zum Beispiel „schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische oder Vortragstätigkeiten“ und „mit Lehr- oder Forschungsaufgaben zusammenhängende selbstständige Gutachtertätigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern an öffentlichen Hochschulen“.
In diesem Zusammenhang fällt mir noch ein kleiner Nachtrag ein: Bewerben Sie sich als Künstler in einem Improvisationstheater oder einer Kleinkunstbühne! Hierfür sind Sie geradezu prädestiniert. Denn diesen Job haben Sie in Ihrem Beruf als Lehrer/Lehrerin schon verdammt oft gemacht.
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