Jede private Versicherungsgesellschaft bietet im Bereich der Krankenvollversicherung verschiedene Tarife an. Die Tarife unterscheiden sich nicht nur in den Leistungen, sondern sind dabei auf die verschiedenen Berufsgruppen zugeschnitten.
Der Leistungsumfang und die Preise der Tarife sind von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Die Tarife werden nicht nur nach der jeweiligen Berufsgruppe unterschieden, sondern ebenfalls in Tarifmodule und Kompakttarife eingeteilt.
Während bei den Tarifmodulen die Leistungen vom Versicherungsnehmer frei wählbar sind, ist der Leistungsumfang der Kompakttarife fest vorgegeben und kann nicht oder nur in sehr geringem Umfang verändert werden.
Zu den Modul-Tarifen zählen beispielsweise:
- ambulante Tarife (Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen und Medikamenten)
- Zahntarife (Behandlungen und Kontrollen beim Zahnarzt, Zahnersatz)
- stationäre Tarife (Klinikaufenthalte, Operationen)
- Pflegepflichtversicherung
- Tagegeldversicherung (Krankengeld bei Verdienstausfall)
Für die ambulanten und stationären Tarife sowie die Zahntarife schreibt der Gesetzgeber die Bildung von Alterungsrückstellungen vor. Die Alterungsrückstellungen werden als Zuschläge auf die Beiträge erhoben und sind als Sparanteil für den Beitragsausgleich im Alter gedacht.
Bei den Kompakttarifen werden die Tarifmodule ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen zu einem Tarif zusammengefasst. Die Kompakttarife werden von den Gesellschaften meist als günstige Mindestabsicherung angeboten.
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