Vertrag vor Unterzeichnung; Bild: Daniel Jdzura - Fotolia
Stellt ein Arbeitgeber neu Arbeitskräfte ein, ist er verpflichtet, diese bei einer Krankenversicherung anzumelden. Stellt der Arbeitgeber innerhalb kurzer Zeit mehrere Arbeitskräfte ein, kann er die Anmeldung bei der Krankenkasse durch ein Listenmeldung vornehmen. Die Arbeitnehmer werden in der Listenmeldung zusammengefasst gemeldet, dadurch spart sich der Arbeitgeber Zeit und Arbeit.
Die Listenmeldung ist nicht für normale, längerfristige Arbeitnehmer gedacht. Sie darf vom Arbeitgeber aber nur unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden. So ist sie nur für Angestellte zulässig, die höchstens 6 Tage im Monat im Unternehmen arbeiten und die nur kurzfristig benötigt werden. Eine Listenmeldung kann beispielsweise bei Inventurhelfern in Supermärkten verwendet werden, die nur für wenige Tage im Unternehmen beschäftigt werden. Durch die kurze Beschäftigungsdauer werden für den Arbeitgeber keine Beiträge zur Krankenversicherung fällig.
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