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Heilpraktiker

Heilpraktiker
Mai
19
2014

„Heilpraktiker“ ist eine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung. Dabei handelt es sich um Heilkundige ohne ärztliche Approbation. Sie dürfen im Rahmen des Heilpraktikergesetzes Krankheiten, Leiden und Körperschäden heilen oder lindern. Das Gesetzt schreibt für den Beruf des Heilpraktikers zwar keine nachweisliche Ausbildung vor. Wer als Heilpraktiker praktizieren möchte, muss aber eine amtsärztliche Überprüfung seiner Fähigkeiten und Kenntnisse bestehen.
Anders als die klassische Schulmedizin betrachten Heilpraktiker bei der Behandlung das Gesamtsystem von Körper und Seele. Eine Erkrankung wird nicht als autonom auftretende Störung behandelt, sondern vielmehr als Störung des Gesamtsystems. Heilpraktiker setzen bei der Behandlung von Krankheiten ausschließlich alternative Behandlungsmethoden und naturheilkundliche Arzneimittel ein. Ein Heilpraktiker kann generell die Verfahren ausüben, die er beherrscht. Dabei kann es sich sowohl um anerkannte, naturheilkundliche als auch um ganzheitliche Methoden handeln.

Zu den Therapieverfahren eines Heilpraktikers gehören unter Anderem

  • Aromatherapie
  • Atemtherapie
  • Ausleitende Verfahren
  • Autogenes Training
  • Bioenergetik
  • Bioresonanztherapie
  • Blutegelbehandlung
  • Chiropraktik und Osteopathie
  • Farbtherapie
  • Fußreflexzonenmassage
  • Homöopathie
  • Hypnose
  • Kinesiologie
  • Massagen
  • Osteopathie
  • Physiotherapie
  • Psychotherapie
  • Therapie mit Schüsslersalzen
  • Traditionelle Chinesische Medizin (z.B. Akupunktur)

Ausgeschlossen von der Behandlung des Heilpraktikers sind grundsätzlich:

  • Infektionskrankheiten
  • meldepflichtige Krankheiten
  • Die Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente und Betäubungsmittel
  • Geschlechtskrankheiten
  • Geburtshilfe
  • Strahlentherapie
  • Leichenschau
  • Zahnmedizin

Bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Akupunktur bei dauerhaften Rückenschmerzen oder Migräne) besteht für Kassenpatienten kein Rechtsanspruch auf Heilpraktikerleistungen. Kassenpatienten, die Heilpraktikerleistungen in Anspruch nehmen möchten, sollten deshalb rechtzeitig eine entsprechende Zusatzkrankenversicherung abzuschließen.

In der privaten Krankenversicherung wird die Erstattung von Heilpraktikerleistungen im jeweiligen Tarif geregelt. Privat Versicherte sollten sich deshalb bereits beim Abschluss die Leistungen der jeweiligen Tarife genau unter die Lupe nehmen. Denn häufig wird eine spätere Erhöhung der Versicherungsleistungen wird durch eine erneute Gesundheitsprüfung erschwert.

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