Grundsätzlich besteht in Deutschland für alle Patienten die freie Arztwahl. Für gesetzliche Versicherte sehen die Kassen bei der Arztwahl jedoch einige Einschränkungen vor. Nach dem Grundsatz der „wirtschaftlichen Behandlungs- und Verordnungsweise“ können sie zwar unter den kassenärztlich zugelassenen Ärzten/ Zahnärzten, den medizinischen Versorgungszentren und Krankenhäusern sowie bei ambulanten Operationen zwischen den zugelassenen Krankenhäusern frei wählen. Die Leistungen anderer Ärzte dürfen aber nur in besonderen Fällen in Anspruch genommen werden. Ebenso werden die gesetzlich Versicherten dazu angehalten, auf Doppeluntersuchungen zu verzichten, der behandelnde Arzt sollte während des Quartals nur aus wichtigem Grund gewechselt werden. Als Anreiz bieten einige gesetzliche Kassen ihren Versicherten das Hausarztmodell an. Dieses bringt den teilnehmenden Versicherten Vorteile in Form von besseren Leistungen und verpflichtet sie im Gegenzug dazu, immer zuerst zum Hausarzt zu gehen. Dieser entscheidet dann, ob ein Facharzt benötigt wird und überweist den Patienten gegebenenfalls.
Privat Versicherte haben in der Regel mehr Freiheiten bei der Arztwahl als Kassenpatienten. Sie können zwischen allen niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten wählen. Je nach Tarif haben privat Versicherte auch Anspruch auf Heilpraktikerleistungen. Anders als gesetzlich Versicherte haben Privatpatienten jederzeit die Möglichkeit, den behandelnden Arzt zu wechseln. Sie brauchen auch keine Überweisung, um die Leistungen eines Facharztes in Anspruch nehmen zu können.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung wäre zudem eine optimale Ergänzung, die alle Referendare, Lehrer und sonstige Beamte abschließen sollten. Wenn es um die Beurteilung einer möglichen Dienstunfähigkeit geht, ist die freie Arztwahl dann selbstverständlich eine sehr wichtige Komponente. Vor allem Beamtenanwärter und Referendare sollten sich mit diesem Thema gut auseinandersetzen um entsprechend vorzusorgen und sich abzusichern. Erfahren Sie hier mehr: Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare.
Bewertung abgeben*
( Abstimmen)