Dokumentationspflicht
Die Dokumentationspflicht dient im Versicherungswesen in erster Linie zum Schutz des Kunden. Sie soll ihn sowohl vor einer Falschberatung als auch vor undurchsichtigen Versicherungsbedingungen schützen. Auch im medizinischen Bereich gibt es zum Schutz des Patienten eine Dokumentationspflicht. Hier soll sie alle Entscheidungen im Nachhinein nachvollziehbar machen und jederzeit eine nahtlose und optimale Weiterbehandlung es Patienten gewährleisten.
Dokumentationspflicht für Vermittler
Nach der EU-Beraterrichtlinie müssen Makler und Vermittler alle Beratungsgespräche anhand eines Beratungsprotokolls dokumentieren. Im Beratungsprotokoll werden Inhalt und Ergebnis (was wurde dem Kunden vom Vermittler geraten und wie hat sich der Kunde entschieden) des jeweiligen Gesprächs festgehalten. Das Beratungsprotokoll muss von Berater sowie vom Kunden unterschrieben werden. Alternativ kann der Kunde auch eine Verzichtserklärung unterschreiben, wenn er kein Beratungsprotokoll möchte.
Dokumentationspflicht des Arztes
Auch Ärzte haben eine Dokumentationspflicht. Sie müssen Protokolle über Behandlungen, Gespräche, Therapien und verordnete Heil- und Hilfsmittel machen. Es werden alle zur Behandlung des Patienten notwendigen Maßnahmen in einer lückenlosen Dokumentation aufgenommen. Wechselt der Patient den Arzt oder zieht er weitere hinzu, können diese sich anhand der Krankenakte des Patienten ein genaues Bild über ihn machen und ihn optimal weiterbehandeln. Durch die Schweigepflicht des Arztes sind diese Informationen für dritte ohne schriftliche Einwilligung des Patienten nicht zugänglich.
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