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Lexikon

Beitragssenkung

Drei Stapel Geldmünzen
Jan
31
2014

Drei Stapel Geldmünzen; Bild: Beamten-Infoportal

Beitragssenkung

Sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung gibt es regelmäßig Beitragsveränderungen. Aufgrund von medizinischem Fortschritt, Änderungen im Gesundheitssystem und erhöhter Schadenshäufigkeit handelt es sich dabei meist um Beitragserhöhungen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen wird eine Veränderung der Beiträge vom Staat beschlossen und ist für alle Kassen gültig.

Im Gegensatz zu den gesetzlichen Kassen kalkulieren und bestimmen private Krankenversicherungen ihre Beiträge selbst. Als wirtschaftliches Unternehmen muss der Versicherer zum einen darauf achten, dass die Einnahmen nicht geringer sind als die Ausgaben. Zum anderen muss er aufgrund der vielen Mitbewerber konkurrenzfähig bleiben. Aus dem Prinzip von Angebot und Nachfrage resultiert, dass bei gleichwertigem Angebot das gewählt wird, was den niedrigeren Preis hat.

Um also weiterhin wirtschaftlich und konkurrenzfähig bleiben zu können, passen die privaten Krankenversicherungen mindestens einmal im Jahr ihre Beiträge an. Dabei muss es sich nicht zwangsläufig um Beitragserhöhungen handeln. Sind während der Berechnungsperiode weniger finanzielle Leistungen eingetreten wie erwartet, kalkuliert die Versicherung für die kommende Periode mit der korrigierten vermuteten Leistungshäufigkeit, und die Beiträge können somit in den entsprechenden Tarifen sinken.

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