Anzeigepflichtverletzung
Ob vorsätzlich oder aus Versehen: Wurden die Fragen des Versicherungsantrages falsch oder unvollständig beantwortet, hat der Versicherungsnehmer damit seine Anzeigepflicht verletzt. Das Versicherungsunternehmen hat im Fall einer Anzeigepflichtverletzung je nach Sachverhalt die Möglichkeit, binnen eines Monats nach Bekanntwerden der Anzeigepflichtverletzung den Vertrag anzufechten, zu kündigen oder sogar rückwirkend davon zurück zu treten
Im Falle einer Anfechtung des Vertrages werden die verschwiegenen Risiken rückwirkend in den Vertrag mit aufgenommen und die Beiträge dementsprechend korrigiert. Der Versicherungsnehmer muss die Differenz zwischen dem bisher bezahlten und dem korrigierten Beitrag dann rückwirkend nachzahlen. Waren die verschwiegenen Risiken zum damaligen Zeitpunkt nicht versicherbar, kann das Unternehmen von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Der Vertrag wird dann rückwirkend unwirksam.
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