Kontakt

Nutzen Sie unseren kostenfreien Versicherungsvergleich für Beamte und Beamtenanwärter

06202 97827-79 E-Mail

ÖffnungszeitenMontag bis Freitag 8.30 bis 17.30 Uhr

Das Original Beamteninfoportal

Über 150.000 Beamte vertrauen
jährlich unserer Fachkompetenz

WbV Onlinemakler GmbH Siegel seit 2003
Lexikon

Ablehnungsdiagnose

Stethoskopliegt auf Krankenkarte
Dez
10
2013

Stethoskop liegt auf Krankenkarte; Bild: Detlef - Fotolia

Ablehnungsdiagnose

Als Ablehnungsdiagnose bezeichnet man eine Diagnose bzw. Vorerkrankung des Antragstellers, die ein so hohes Kostenrisiko für den Versicherer darstellt, dass sich dieser für die Ablehnung des Antrages entscheidet. Welche Diagnosen zur Ablehnung eines Antragsstellers führen oder führen können, hängt von der jeweiligen Gesellschaft ab. Grundsätzlich nicht versicherbar sind Diagnosen wie beispielsweise Krebs, HIV oder akutes Organversagen. Da die Prämie eines Versicherten wird immer nach dessen persönlichem Risiko berechnet wird, wäre bei derart schweren Vorerkrankungen die Versicherung durch den Risikozuschlag, den die Versicherung einkalkulieren müsste, nicht mehr bezahlbar.
Sending

Bewertung abgeben*

0 (0 Abstimmen)