Ablehnungsdiagnose
Als Ablehnungsdiagnose bezeichnet man eine Diagnose bzw. Vorerkrankung des Antragstellers, die ein so hohes Kostenrisiko für den Versicherer darstellt, dass sich dieser für die Ablehnung des Antrages entscheidet. Welche Diagnosen zur Ablehnung eines Antragsstellers führen oder führen können, hängt von der jeweiligen Gesellschaft ab. Grundsätzlich nicht versicherbar sind Diagnosen wie beispielsweise Krebs, HIV oder akutes Organversagen. Da die Prämie eines Versicherten wird immer nach dessen persönlichem Risiko berechnet wird, wäre bei derart schweren Vorerkrankungen die Versicherung durch den Risikozuschlag, den die Versicherung einkalkulieren müsste, nicht mehr bezahlbar.Bewertung abgeben*
( Abstimmen)