Zuletzt aktualisiert am 18.04.2024 um 0:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
Referendare sind Beamte in Ausbildung und daher als “Beamte auf Widerruf” Beihilfe-berechtigt. Für die Beihilfe gelten für sie die gleichen Regelungen wie für alle übrigen Beamtenanwärter: Jeder Referendar, sowie dessen berücksichtigungsfähige Familienmitglieder, hat Anspruch auf Beihilfe von seinem Dienstherrn. Die Höhe des Beihilfesatzes variiert dabei je nach Dienstherr und Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder.
Referendare sind Beamte auf Widerruf
Für die Zeit des Referendariats bieten einige Beamtenversicherer vergünstigte „Ausbildungstarife“ an. Eine Versicherung in diesen Tarifen ist in der Regel bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres möglich.
Vergünstigte Ausbildungstarife
Die Tarife für Beamtenanwärter sind deshalb so günstig, weil darin keine Altersrückstellungen gebildet werden. Beendet der Referendar seine Ausbildung, d. h. wird er nun „Beamter auf Probe“, wechselt er automatisch ohne erneute Gesundheitsprüfung von seinem Ausbildungstarif in den entsprechenden normalen Beamtentarif. Die Meldung über Beendigung der Ausbildung erfolgt allerdings nicht automatisch! Der Versicherte muss seinen Versicherer selbst darüber informieren. Durch die Statusänderung haben Referendare aber auch ein Sonderkündigungsrecht und können zu Beginn ihres Dienstverhältnisses die Versicherungsgesellschaft wechseln. Allerdings ist mit einem solchen Wechsel auch eine erneute Gesundheitsprüfung verbunden.
Übergangszeit zwischen Ausbildung und Verbeamtung
Nach Ende ihrer Ausbildung werden Referendare bis zum Beginn ihrer Beamtenlaufbahn kurzzeitig arbeitslos. Meldet sich der Referendar für diese Zeit arbeitssuchend, wird er automatisch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse. Der Referendar hat dann die Möglichkeit, eine kleine Anwartschaft abzuschließen. Die private Krankenversicherung wird auf diese Weise nicht gekündigt, sondern ruht lediglich. Sobald der Referendar ins Beamtenverhältnis berufen wird, kann die private Krankenversicherung dann wieder unbürokratisch und ohne erneute Gesundheitsprüfung reaktiviert werden.
Für Referendare, die sich für die während der Übergangszeit weiterhin privat versichert bleiben möchten und sich daher nicht arbeitssuchend melden, bieten die spezialisierten Beamtenversicherer aber auch besonders vergünstigte Übergangstarife an.
Bessere Leistungen später nur mit Gesundheitsprüfung möglich
Viele Referendare tendieren dazu, aus finanziellen Gründen für die Zeit ihrer Ausbildung einen möglichst günstigen Tarif zu wählen. Zusätzliche Leistungen wie Chefarzt oder Heilpraktiker werden meist nicht mitversichert. Diese Sparmaßnahme kann sich aber später rächen: Denn hat der Versicherer dies nicht vorher in seinen Versicherungsbedingungen garantiert, besteht kein Rechtsanspruch auf eine höherwertige Versicherung. Möchte ein Referendar später Wahlleistungen mitversichern, geht dies meist nur mit erneuter Gesundheitsprüfung und Zustimmung des Versicherers.
Achtung: Lockangebote!
Leider entspricht bei manchen Versicherungsgesellschaften der Leistungsumfang des Anwärtertarifes nicht dem des entsprechenden Beamtentarifes. Unter Umständen sind die Leistungen des Beamtentarifes schlechter als die des Anwärtertarifes. Referendare sollten sich vor dem Abschluss ihrer Versicherung deshalb die Leistungen beider Tarife gut ansehen. Ebenso kann es vorkommen, dass der Beitrag des entsprechenden Beamtentarifes sehr hoch ist. Referendare sollten sich daher gut informieren, welche Konditionen die Gesellschaft nach dem Referendariat bietet.
Weiterführende Quellen zu diesem Thema:
- spiegel.de: Flüchtlinge: Uni Potsdam
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