Zuletzt aktualisiert am 17.03.2024 um 15:51 Uhr, Geschätzte Lesezeit: 2-3 Minuten
“Beamtenanwärter und Referendare sind Beamte in Ausbildung”
Beamtenanwärter sind Beamte in Ausbildung. Nach Beamtenrecht sind sie statusrechtlich als „Beamte auf Widerruf“ anzusehen und dadurch beihilfeberechtigt. Für den Beihilfesatz der Beamtenanwärter gilt die gleiche Regelung wie für Beamte: Er variiert je nach Dienstherr und Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder. Viele Beamtenversicherer bieten vergünstigte Ausbildungstarife für Beamtenanwärter an. Bei den meisten Krankenversicherungsgesellschaften ist eine Versicherung für Beamtenanwärter in diesem Tarif bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres möglich.
Günstige Anwärtertarife
Die Anwärtertarife sind besonders vergünstigt. Unter anderem, weil in diesen Tarifen keine Alterungsrückstellungen gebildet werden. Wird der Anwärter nach der Ausbildung verbeamtet, wird sein Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung entsprechend umgestellt. Es liegt in der Obliegenheit des Versicherten, seinen Versicherer über das Ausbildungsende zu informieren. Es gibt allerdings auch hier Gesellschaften, die ihre Kunden zum Ausbildungsende rechtzeitig anschreiben und informieren. Der Versicherte hat nach Beendigung der Ausbildung ein einseitiges Sonderkündigungsrecht und kann den Versicherer wechseln. In diesem Fall muss er sich allerdings einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen.
Übergangstarife oder Anwartschaft
Häufig werden Lehramtsanwärter nach ihrem Referendariat kurzzeitig arbeitslos. Bestehen Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung, sprich: wenn der Anwärter sich für diesen Zeitraum arbeitssuchend meldet, löst das eine Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse aus. Andernfalls gibt es hier bei den spezialisierten Beamtenversicherern besonders vergünstigte Übergangstarife.
Für den Fall einer vorübergehenden Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse ist es sinnvoll, für kleines Geld eine kleine Anwartschaft abzuschließen. Die private Krankenversicherung „ruht“ hierbei lediglich und ist nicht gekündigt. Sobald die Person ins Beamtenverhältnis berufen wird, kann die kleine Anwartschaft „aktiviert“ werden. Der Versicherungsschutz wird dann recht unbürokratisch und ohne erneute Gesundheitsprüfung reaktiviert.
Bessere Leistungen nur mit erneuter Gesundheitsprüfung
Häufig wählen Beamtenanwärter während ihrer Ausbildung aus finanziellen Gründen eine möglichst günstige Tarifvariante. Wahlleistungen wie Heilpraktiker oder Chefarzt werden meist nicht mit abgesichert. Diese Sparmaßnahmen können aber später zum Ärgernis werden: Denn möchte ein Anwärter nach der Ausbildung bessere Leistungen, ist das Aufstocken des Versicherungsschutzes in der Regel nur durch eine erneute Gesundheitsprüfung und mit Zustimmung des Versicherers möglich. Einen Rechtsanspruch gibt es hier nicht. Es sei denn, der Versicherer hat dies bereits in seinen Versicherungsbedingungen garantiert. Einige Versicherer machen dies und bieten die Option auf Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung an.
Vorsicht, Lockangebote!
Bei einigen Gesellschaften entspricht der Anwärtertarif nicht dem anschließenden Beamtentarif. Hier ist Obacht geboten! Unter Umständen sind die Leistungen schlechter oder aber der Beitrag ist sehr hoch. Es empfiehlt sich hier, sich bereits als Anwärter zu informieren, welche Konditionen der Versicherer nach der Ausbildung bzw. dem Referendariat anbietet.
Unter diesem Link finden Sie weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung Beamtenanwärter.
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